Die Dublin-Verordnung sorgte für einen Rückgang der Asylanträge.
Seit 2003 ist es für Asylwerber noch schwieriger geworden, in Österreich Gehör zu finden. Seit damals gilt die Dublin-Verordnung, die regelt, dass Asylwerber ihren Antrag in jenem EU-Land stellen müssen, in das sie einreisen.Wurden 2003 in Österreich noch 32.359 Asylanträge gestellt, waren es 2008 nur noch 12.841.
„Das System ist nicht gerecht“, sagt Anny Knapp, Obfrau des Vereins „asylkoordination österreich“. Denn für die Prüfung des Asylantrags ist der EU-Mitgliedsstaat zuständig, der die Aufenthaltsberechtigung erteilt oder die illegale Einreise nicht verhindert hat.
Konsequenz: Staaten in EU-Randlage werden stärker herangezogen, um Asylanträge zu prüfen, als Staaten mit Binnenlage wie Österreich. „Das kann kein solidarisches System sein“, meint Knapp. „Zudem wird zu wenig Rücksicht auf die Anknüpfungspunkte eines Flüchtlings zu bestimmten EU Staaten genommen“– auch wenn dort bereits Angehörige leben.
Keine Chancengleichheit
Den gravierendsten Vorwurf dem Dubliner System gegenüber sieht Knapp in der Chancengleichheit. Flüchtlinge haben theoretisch in allen EU-Staaten gleiche Chancen auf einen Status, in der Realität aber nicht. Es gibt zwar von der EU vorgeschriebene Rechtsinstrumente, die darauf abzielen, gemeinsame Mindeststandards festzulegen. „Aber Mindeststandards sind nur Mindeststandards, die auf dem Papier stehen.“ In Griechenland etwa habe kaum jemand eine Chance auf eine positive Entscheidung – obwohl es sich um Menschen handelt, die aus Afghanistan, dem Irak oder Somalia kommen, wo die Anerkennungsquote seitens anderer Länder sehr hoch ist.
Zur Dubliner Verordnung gibt es bereits mehrere Verbesserungsvorschläge. Doch Knapp ist skeptisch: „Österreich wird die Verbesserungen voraussichtlich nicht unterstützen, da man für Flüchtlinge nicht attraktiv sein möchte.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.04.2009)