Sterbehilfe: Verwaltungsgericht lehnt Vereinsgründung ab

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Die Gründung des Sterbehilfevereins "Letzte Hilfe" ist laut Wiener Verwaltungsgericht "gesetzeswidrig". Nun ziehen die Initiatoren vor den Verfassungsgerichtshof.

Sie wollten einen Verein gründen, der schwerkranke Menschen beim Suizid unterstützt. Das wurde den beiden Laizisten-Aktivisten Heinz Oberhummer und Eytan Reif, Sprecher der „Initiative Religion ist Privatsache", von der Polizei verboten. Worauf die beiden Anzeige erstatteten. Nun hat das Wiener Verwaltungsgericht in der Sache entschieden - und die Untersagung der Vereinsgründung bestätigt. In einem am Dienstag zugestellten Urteil wurde die Beschwerde des (noch nicht gegründeten Vereins) "Letzte Hilfe" abgewiesen. Gemäß §78 des Österreichischen Strafgesetzbuches sei jegliche Beihilfe zum Selbstmord grundsätzlich und ausnahmslos verboten, die Gründung des Vereins sei daher "gesetzeswidrig" heißt es in dem Urteil, das der "Presse" vorliegt. Beihilfe zum Suizid (§78 StGB) wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Obwohl das Urteil zu erwarten war ("Die Presse" berichtete) zeigen sich die beiden Initiatoren Heinz Oberhummer und Eytan Reif enttäuscht. „Personen, die infolge einer unheilbaren schweren Erkrankung selbstbestimmt ihrem Leben ein Ende setzen möchten, werden nach wie vor – ganz nach den Vorstellungen der Katholischen Kirche – zu diesem Zweck in Österreich vorerst keine Hilfe erhalten dürfen und daher auf sich selbst gestellt bleiben“, so Oberhummer.

Nächster Schritt: Verfassungsgerichtshof

Er kündigte bereits den Gang zum Verfassungsgericht an, das nun über die "überwiegend religiös motivierte Bevormundung am Sterbebett" sowie über die Frage, ob die "Einschränkung des Vereinsrechts verfassungskonform ist" entscheiden solle. Eytan Reif, Sprecher der „Initiative Religion ist Privatsache“, kritisiert auch das Parlament: „Dass sämtliche Parlamentsparteien – entgegen der Empfehlung der Bioethikkommission und namhafter Juristen – eine diesbezügliche offene Debatte verweigerten und daher der Verfassungsgerichtshof für den Gesetzgeber einspringen muss, ist eine Schande für den österreichischen Parlamentarismus“.

Beratend bezüglich Freitod

Dem Urteil war eine Verhandlung im Jänner vorausgegangen, in der Richter Marcus Osterauer sich bemühte, abzuklopfen, was der Verein vorhat. In den Statuten des Vereins "Letzte Hilfe" steht, dass man „mündigen Mitgliedern, die an einer unheilbaren, schweren Krankheit leiden, schwer behindert sind bzw. mit einer schweren Behinderung zu rechnen haben oder unerträglichen Schmerzen ausgesetzt sind, auf ihren expliziten Wunsch beratend bezüglich eines Freitodes zur Seite stehen“ bzw. „allein oder mit anderen Organisationen im In- und Ausland behilflich sein, ein Sterben in Würde zu ermöglichen“.

Die Hilfe würde psychische Krankheiten umfassen, aber keine temporären Lebenskrisen, präzisierte Reif damals bei der Verhandlung. Die Krankheit müsse nicht zum Tod führen, aber den Patienten sehr einschränken. Im Einzelfall würde ein medizinisches Gutachten klären, ob die Krankheit und die Schmerzen behandelbar wären. Die Suizidwilligen müssten zurechnungsfähig sein und frei von Zwang ihren Wunsch äußern. Die Beratung selbst sei „ergebnisoffen“.

(win)

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