„Grapsch-Paragraf“ neu textiert, Wertgrenzen verschoben

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THEMENBILD: NEUE JUSTIZANSTALT F�R SALZBURG / BRANDSTETTER(c) APA/BARBARA GINDL (BARBARA GINDL)
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Brandstetter und Heinisch-Hosek grundsätzlich einig.Jarolim will die „Meinl-Klausel“ beim neuen Untreueparagrafen streichen.

Wien.Am Dienstag will der Ministerrat die Reform des Strafgesetzbuchs beschließen. Beim strittigen „Po-Grapsch-Paragrafen“ stehen die Zeichen aber nun auf Einigung zwischen Justizminister Wolfgang Brandstetter und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek.

Die ursprünglich von der SPÖ-Ministerin gewünschte Textierung war im Begutachtungsverfahren durchgefallen, weil die Formulierung sogar Umarmungen hätte strafbar machen können. Nun, so versichert Brandstetter, habe man eine Lösung gefunden, die mit „dem aus dem Begutachtungsentwurf zu Recht gestrichenen, viel zu unklaren Tatbestand nichts mehr zu tun“ habe. Die Norm solle jegliche intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung umfassen. Den Wortlaut des Paragrafen wollte das Justizministerium jedoch auf Nachfrage nicht nennen, denn daran werde noch gearbeitet. Im Ursprungsentwurf war von belästigenden Handlungen, die „die sexuelle Sphäre im weiteren Sinn“ betreffen, die Rede. Gerade dieser weitere Sinn wurde aber als undefinierbar gerügt.

Der neue Tatbestand werde „klar und deutlich auf die wirklich strafwürdigen Fälle eingeschränkt“, sagt Brandstetter. Auch Heinisch-Hosek zeigte sich zufrieden: „Das ist ein wichtiger Schritt, der klarstellt, dass sexuelle Belästigung kein Kavaliersdelikt und gesellschaftlich nicht erwünscht ist“, erklärte sie. Zuletzt stand auch im Raum, das „Po-Grapschen“ besser bundesweit im Verwaltungsstrafrecht (und nur mit Geldstrafen) zu pönalisieren. Heinisch-Hosek und einigen Frauenorganisationen ging das nicht weit genug. ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker hingegen hätte es begrüßt, das Verwaltungsstrafrecht anzuwenden. Mit einer „viel engeren und deutlicheren“ Formulierung im StGB könne sie aber leben, wie sie erklärte.

Im neuen StGB-Paragrafen ist als Strafdrohung bis zu sechs Monaten Haft vorgesehen. Geschah das „Po-Grapschen“ vor den Augen anderer Leuten, kam schon bisher das Strafdelikt der Ehrenbeleidigung (bis zu drei Monaten Haft) als mögliche Norm infrage. Geändert werden sollen auch die Wertgrenzen, ab denen die Höchststrafen bei Vermögensdelikten (etwa Untreue oder Diebstahl) gelten. Die oberste Schadensgrenze, ab der es bis zu zehn Jahre Haft gibt, soll nun bei 300.000 und nicht bei 500.000 Euro liegen. Bisher lag die Grenze freilich bei 50.000 Euro.

Keine „Rutsche zum Freispruch“

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim will zudem nach Kritik die im Parlament angedachte „Meinl-Klausel“ streichen. Sie hätte vorgesehen, dass man nicht wegen Untreue haftet, wenn der Machtgeber oder wirtschaftlich Berechtigte (etwa Aktionäre) der Handlung zustimmten.

Bleiben soll die von Jarolim und Steinacker gewünschte Formulierung, laut der Untreue nur noch vorliegt, wenn jemand „in unvertretbarer Weise gegen solche Regeln verstößt, die dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten dienen“. Das soll der Wirtschaft entgegenkommen. Die Arbeiterkammer will dem Vernehmen nach bei Bilanzdelikten nachschärfen.

(aich/kom/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.06.2015)

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