Regierung einigt sich auf neues Strafgesetz

Brandstetter will Strafrechts-Reform morgen vorlegen
Brandstetter will Strafrechts-Reform morgen vorlegenAPA/HANS KLAUS TECHT
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"Po-Grapsch-Paragrah" wurde neu formuliert. Der Entwurf des Justizministers wurde in einigen Punkten geändert. Das Parlament muss noch Details klären.

Die Regierung hat sich Montagabend auf eine Reform des Strafgesetzbuchs (StGB) geeinigt. Es wird am Dienstag im Ministerrat beschlossen. Einige Details werden aber auf parlamentarischer Ebene noch einmal genau unter die Lupe genommen werden. So will man am 24. Juni im Justizausschuss Experten zu den strittigen Bilanzdelikten befragen. Die Reform soll 2016 in Kraft treten.

Lange spießte es sich auch beim „Po-Grapsch-Paragrafen“. Die ursprünglich angedachte Variante war im Begutachtungsverfahren durchgefallen, weil sie mangels konkreter Formulierungen selbst Umarmungen umfasst hätte. Nun einigten sich Justizminister Wolfgang Brandstetter und SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek auf eine Neuformulierung. Jegliche entwürdigende und intensive Berührung einer Körperstelle, die der Geschlechtssphäre zuordenbar ist, soll strafbar sein. Der exakte Wortlaut der neuen Norm wurde am Montag aber noch nicht bekannt gegeben.

Klar ist hingegen bereits, dass die Diversion (außergerichtliche Lösung) bei häuslicher Gewalt doch nicht generell ausgeschlossen wird. Dies hatte Heinisch-Hosek ursprünglich ebenfalls gefordert, breiter Widerspruch war aber die Folge.

Neue Strafen, neue Delikte

Grundsätzlich sieht die Reform strengere Strafen bei Gewalttaten und mildere für Vermögensdelikte vor. So werden die Wertgrenzen, ab denen die Höchststrafe von zehn Jahren Haft verhängt werden kann, von 50.000 auf 300.000 Euro angehoben. Zudem sind neue Delikte wie Cyber-Mobbing geplant.

(aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.06.2015)

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