Wiener Islamistenprozess: "Auch Hinfahren kann reichen"

Polizeiaufgebot zum Prozessstart im Wiener Landesgericht Anfang Juni
Polizeiaufgebot zum Prozessstart im Wiener Landesgericht Anfang JuniAPA/HELMUT FOHRINGER
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Zehn Schuldsprüche und bis zu drei Jahre Haft für neun aus Tschetschenien stammende Angeklagte und ihren türkischer Chauffeur in Wien.

Mit zehn Schuldsprüchen im Sinn der Anklage ist am frühen Nachmittag der Wiener Islamistenprozess zu Ende gegangen. Neun gebürtige Tschetschenen, die sich laut Staatsanwaltschaft im vergangenen Sommer in Syrien dem "Islamischen Staat" (IS) anschließen und in den bewaffneten Jihad ziehen bzw. diesen unterstützen wollten, wurden wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung schuldig erkannt.

Auch ihr türkischer Chauffeur, der laut Anklage die Islamisten nach Syrien schleusen hätte sollen, wurde verurteilt. Da der Senat davon ausging, dass sich der 34-Jährige schon vorher als Fahrer für kampfbereite Islamisten betätigt hatte, wurde er zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Unbedingte Strafen auch für acht Tschetschenen 

Auch die gebürtigen Tschetschenen erhielten Freiheitsstrafen, die mit Ausnahme eines zum Tatzeitpunkt erst 17-Jährigen ausschließlich unbedingt ausgesprochen wurden und sich zwischen 19 Monaten und drei Jahren bewegten. Der Jüngste - er ist mittlerweile 18 Jahre alt - kam mit einem Jahr bedingt davon. Ihm wurde die Weisung erteilt, sich einer Psychotherapie zu unterziehen und seine Berufsausbildung fortzusetzen. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet.

Die Angeklagten wurden im vergangenen August verhaftet, als sie Österreich verlassen wollten. Im Prozess behaupteten vier von ihnen, sie hätten Urlaub am Mittelmeer machen wollen. Die anderen geben zwar das Reiseziel Syrien zu, versichern jedoch, sie hätten dort keine terroristischen Ziele verfolgt, sondern humanitäre Hilfe leisten bzw. einfach in einem Gebiet leben zu wollen, in dem die Sharia gilt.

"Auch das Hinfahren kann reichen"

Wie der vorsitzende Richter Andreas Hautz in seiner ausführlichen Urteilsbegründung darlegte, hatte der Schöffensenat keinen Zweifel, dass sich sämtliche zehn Angeklagte wenn schon nicht am bewaffneten Kampf, so zumindest an Unterstützungshandlungen zugunsten des IS beteiligen wollten. Damit sei der Tatbestand der kriminellen Vereinigung erfüllt.

"Auch das Hinfahren und Unterstützen der terroristischen Vereinigung kann reichen", stellte Hautz fest. Die Angeklagten hätten den IS "wissentlich in der Gruppenmoral und in der Bereitschaft bestärkt, weitere terroristische Straftaten zu begehen". Der Vorsitzende bescheinigte dem 34-jährigen Chauffeur, den acht Tschetschenen im Alter zwischen 18 und 28 Jahren sowie der 19-jährigen Frau, die mit einem von ihnen nach islamischem Recht verheiratet ist, sie hätten "geradezu die Absicht" gehabt, "terroristische Ziele zu fördern". Die Behauptung von vier Angeklagten, sie hätten nicht Syrien als Reiseziel im Auge gehabt, sondern Urlaub in Bulgarien, Italien oder Griechenland machen wollen, nannte Hautz "komplett unschlüssig".

(APA/Red.)

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