Steuerreform: Bankgeheimnis fällt – nur mit Richter

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Vier-Augen-Prinzip, ein Rechtsschutzbeauftragter, ein Richter, ein dreiköpfiger Finanzsenat: SPÖ, ÖVP und Grüne haben festgelegt, wann und wie in Konten geschaut werden darf.

Wien. Es gehörte zu Österreich wie Lipizzaner und Neutralität. Jahrzehntelang hatte man das Bankgeheimnis gehegt, gepflegt, hat alle Angriffe auf „Omas Sparbüchl“ abgewehrt und so viel Geld von Ausländern in die Alpenrepublik geholt. Hätte es aber nicht einen Wahlkampf in der Steiermark gegeben, dann wäre die Abschaffung des Bankgeheimnisses im Zuge der Steuerreform weitgehend untergegangen. So aber hat Hermann Schützenhöfer mit seiner Kritik den ÖVP-Kurs ins Schlittern gebracht und beinahe eine Koalitionskrise ausgelöst: Wochenlang haben SPÖ und ÖVP debattiert, ob man zur Konteneinschau eine richterliche Kontrolle benötigt, einen Rechtsschutzbeauftragten oder gar nichts.

Etwa 48 Stunden nachdem die Koalition den Regierungsentwurf im Ministerrat verabschiedet hat (der nur einen Rechtsschutzbeauftragten vorsah), fand man am Donnerstag im Parlament den passenden Sargnagel für das Bankgeheimnis: Die Finanz kann demnach künftig in alle Konten Einschau halten – aber nur, nachdem ein Richter den Antrag geprüft und genehmigt hat. Dafür hat er drei Tage Zeit. Als Berufungsinstanz gibt es einen Bundesfinanzsenat.

Grüne liefern Stimmen

Damit haben SPÖ und ÖVP die Forderungen der Grünen erfüllt. Im Gegenzug erhalten sie die Stimmen des Klubs, die sie für die Steuerreformgesetze im Verfassungsrang im Nationalrat benötigen. Die Klubleute Eva Glawischnig (Grüne), Reinhold Lopatka (ÖVP) und Andreas Schieder (SPÖ) zeigten sich bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in feinen Abstufungen „zufrieden“ mit dem Kompromiss.

Das gezwungene Lächeln vor allem von Schieder kommt daher, dass die getroffene Vereinbarung eine Verschärfung der bisherigen Regelungen ist. Denn bisher benötige man erst ab einer Hinterziehungshöhe von 100.000 Euro eine richterliche Genehmigung. Bei allen Fällen unter dieser Grenze genügte ein Bescheid des Finanzamts, damit die Banken die Konten des Betroffenen öffnen mussten.

Künftig gilt sowohl für ein Abgaben- als auch für ein Finanzstrafverfahren das gleiche Prozedere: Ein Finanzbeamter will in ein Konto Einschau haben. Wenn der Geprüfte das ablehnt, geht der Beamte zu seinem Vorgesetzten (Vier-Augen-Prinzip), der einen Antrag an einen unabhängigen Richter stellt. Dieser Richter hat drei Tage Zeit, darüber zu entscheiden. Lehnt er das Ansuchen ab, ist ein dreiköpfiger Bundesfinanzsenat als Berufungsinstanz am Wort.

Genehmigt der Richter das Ansuchen, der Betroffene beruft dagegen (keine aufschiebende Wirkung) und der Bundesfinanzsenat lehnt die Öffnung der Konten ab, soll es „ein Verwertungsverbot“ für die erlangten Erkenntnisse geben, erklärte Grün-Abg. Bruno Rossmann. Sollte es ein Ansuchen um Konteneinsicht im Finanzstrafverfahren geben, über das der Betroffene nicht informiert ist, wird der Rechtssschutzbeauftragte seine Interessen schützen.

Nicht für Lohnsteuerausgleich

Glawischnig meinte bei einer Pressekonferenz, mit dieser Regelung garantiere man einerseits „einen effektiven Kampf gegen Steuerhinterziehung“, es sei aber auch der „Daten- und Rechtsschutz garantiert“. Der Weg zur Kontenöffnung sei „maximal transparent“.

Schieder hob hervor, dass das Bankgeheimnis „als Schutzfunktion für Steuerhinterzieher Geschichte“ sei. ÖVP-Klubobmann Lopatka fand es positiv, dass das Parlament „diese Frage geregelt hat“. Mit der Lösung stellt er auch innerparteiliche Kritiker in der Steiermark und Niederösterreich zufrieden, die eine richterliche Kontrolle wollten.

In das Sparbuch der Oma kann die Finanz trotz der Abschaffung des Bankgeheimnisses nicht so leicht schauen. Denn im Gesetz soll ausdrücklich festgeschrieben werden, dass Auskunftsverlangen in Verfahren zur Veranlagung der Lohn- und Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) grundsätzlich nicht zulässig sind. Dafür muss erst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. (rie)

Auf einen Blick

Die Regierung hat sich mit den Grünen darauf geeinigt, wie Finanzbeamte künftig in Konten Einschau erhalten. Im Gegenzug für die Erfüllung der Forderung der Grünen, dass dies nur nach Genehmigung durch einen Richter möglich ist, liefert die Partei die notwendigen Stimmen für die Steuerreformgesetze im Verfassungsrang. Die Steuerreform soll Anfang Juli im Parlament beschlossen werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.06.2015)

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