Fall Luca: Sozialarbeiterin "würde wieder so handeln"

  • Drucken

Am Innsbrucker Landesgericht hat der Prozess gegen die Mutter des kleinen Luca begonnen. Auch eine frühere Mitarbeiterin der Jugend-Wohlfahrt ist angeklagt. Beide plädieren auf "nicht schuldig".

Begleitet von zahlreichen heimischen Medien, Fotografen, Gerichtskiebitzen und einer Kundgebung des von Lucas Vater ins Leben gerufenen Kinderschutzverein vor dem Innsbrucker Landesgericht hat am Montag der Prozess gegen die leibliche Mutter von Luca sowie gegen eine frühere Sozialarbeiterin der Jugendwohlfahrt Schwaz begonnen. Ihnen wird vorgeworfen, die Verpflichtung zur Fürsorge des Kindes vernachlässigt zu haben.

Der Fall des kleinen Luca, der im November 2007 im Alter von 17 Monaten nach schweren sexuellen Misshandlungen in Wien seinen Verletzungen erlegen war, hatte für Aufregung gesorgt  (mehr: Chronologie). Beide Angeklagte hatten sich "nicht schuldig" bekannt. Bis zu drei Jahre Haft drohen den Frauen bei einer Verurteilung.

Mutter: "Ich liebe meine Kinder"

"Ich liebe meine Kinder und hätte ihnen nie etwas angetan", wies die Kindesmutter, eine 24-jährige Tirolerin, jede Schuld von sich. Sie wiederholte immer wieder: "Ich kann dazu nichts mehr sagen, ich kann nicht mehr."

Die Angeklagte brach während der Anhörung vor Richter Andreas Mair immer wieder in Tränen aus. Bei ihrem ehemaligen Lebensgefährten habe sie keine Gefahr gesehen, dass er ihren Kindern etwas antun würde. "Es kann sein, dass ich ihn mit den Kindern alleine ließ", gestand die 24-Jährige ein, obwohl ihr in Auflagen ein Besuchsverbot der Kinder für den Ex-Freund erteilt worden war. Einmal habe sie dagegen verstoßen und habe ihn in Niederösterreich besucht. Obwohl sie Tage zuvor bei Luca eine Schwellung am Arm festgestellt hatte und dieser gebrochen war, fuhr sie nach Schwechat, ohne zuerst einen Arzt aufgesucht zu haben, hielt der Richter der Kindesmutter vor und stellte ihre Fürsorglichkeit infrage.

Frühere Sozialarbeiterin: "Würde wieder so handeln"

"Nach den Fakten, die mir vorgelegen sind, habe ich alles getan und würde wieder so handeln", gab die für 20 Jahre bei der Jugendwohlfahrt Schwaz tätige ehemalige Sozialarbeiterin an. Sie sei zutiefst betroffen über die Geschehnisse, könne aber nicht "hellsehen".

Nachdem der Verdacht der Kindesmisshandlung aufgetreten war, habe man der Mutter die Mitnahme von Luca bei den Besuchen ihres ehemaligen Lebensgefährten in Niederösterreich untersagt. "Man habe die Situation nicht gekannt und wollte Luca keinem Risiko aussetzen", sagte sie. Eine Gefahr bei einem Besuch des Mannes in Tirol bei der 24-Jährigen habe man aber nicht gesehen. "Das ist etwas anderes", sagte die 48-jährige Frau. Das Umfeld sei in Tirol durch die Betreuung der Jugendwohlfahrt und durch die ärztlichen Besuche "geschützter" gewesen.

Kindesmutter von Luca belastet

Die Kindesmutter von Luca wurde im weiteren Prozessverlauf durch mehrere Zeugenaussagen belastet. Der Jugendwohlfahrt spiele sie eine "heile Welt" vor, habe sie einer ehemaligen Freundin gegenüber gesagt, der Kindesvater bestätigte dieses "Vorspielen". Zudem habe die Angeklagte hinsichtlich diverser Verletzungen und blauen Flecken bei Luca unterschiedliche Angaben gemacht, waren sich zwei frühere Freundinnen der 24-jährigen Tirolerin einig.

Über das blaue Gesäß und die Flecken am Arm habe sie immer andere Erklärungen abgegeben. Vor allem seit sie die Beziehung zu dem bereits - nicht rechtskräftig - verurteilten Ex-Lebensgefährten eingegangen war, seien häufiger Flecken aufgetreten, der Kontakt zu der Frau sei weniger geworden. "Sie war ihm hörig. Er drohte ihr, Schluss zu machen, würde sie mit den Kindern nicht nach Niederösterreich kommen", meinte eine Zeugin. Gegenüber einer anderen ehemaligen Freundin habe sie einmal angedeutet, dass der Verdacht der Misshandlung gegen ihren Lebensgefährten gehe, das aber "Blödsinn sei und er es nicht sein könne".

Hämatome habe der Kindesvater, Bernhard Haaser, bei Luca keine bemerkt. Es sei eher ein Ausschlag gewesen, führte er unter Tränen an. Das Verhältnis zur 24-Jährigen sei aber "nicht schlecht" gewesen. Als eine "gute Mutter-Kind-Beziehung" mit einem "adäquaten Verhalten gegenüber den Kindern" bezeichnete eine Mitarbeiterin der Jugendwohlfahrt Schwaz das Benehmen der angeklagten Kindesmutter. Die Frau sei "erziehungsfähig" erschienen. Trotzdem sei es "sicherlich möglich", dass ihr beispielsweise ein gutes Verhältnis zu den Kindern vonseiten einer Mutter schon einmal vorgelogen worden sei.

"Kinder haben manchmal Verletzungen, die für Erwachsene nicht erklärbar sind, weil sie auch nicht dabei sind", versuchte die Fachbereichsleiterin der Jugendwohlfahrt Schwaz und damit frühere Vorgesetzte der Angeklagten die Schwierigkeit ihrer Tätigkeit zu erklären. Das Kind (Luca, Anm.) sei "grob behandelt worden", mehr habe man damals nicht gewusst.

Er habe die Frustrationstoleranz und das Aggressionspotenzial des ehemaligen Lebensgefährten der Angeklagten bei seinem Hausbesuch in Schwechat überprüft, sagte ein Mitarbeiter der BH Wien-Umgebung aus. Dabei habe er "nichts Auffälliges" bemerkt, auch die Antworten seien "unauffällig" gewesen. Er habe ihn trotz provokativen Fragen "total ruhig" erlebt.

Mutmaßlicher Täter soll vor Gericht erscheinen

Für den dritten Verhandlungstag ist die Einvernahme des ehemaligen Lebensgefährten der Hauptangeklagten vorgesehen. Aufgrund des erwarteten Andrangs war das Verfahren in den größten Saal, den Schwurgerichtssaal, verlegt worden. Weitere Termine sind jeweils für Montag, 11. sowie 18. Mai, von 9:00 bis 18:00 Uhr vorgesehen.

Verfahren gegen Ex-Freund in Berufung

Der ehemalige Lebensgefährte der Kindesmutter wurde im vergangenen September zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - nicht rechtskräftig - verurteilt worden. Nach zweitägigem Prozess hatten die Geschworenen am Landesgericht Korneuburg den Mann einstimmig des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen mit Todesfolge für schuldig befunden. Der Niederösterreicher legte Nichtigkeit und Berufung ein.

(Ag.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.