EU-Urheberrecht: Das Ende für Urlaubs-Selfies auf Facebook?

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Die geplante Einführung eines gemeinsamen EU-Urheberrechts könnte das Veröffentlichen von Urlaubsfotos auf Facebook zu einem Problem machen.

Stellen Sie sich vor, Sie machen Urlaub in Rom. Was darf dabei unter keinen Umständen fehlen? Natürlich eine Kamera, denn man möchte Erinnerungen in Bilderform mit nach Hause bringen. Der Vatikan, die spanische Treppe, das Forum Romanum und natürlich den Circus Maximus. Und natürlich ein Foto von sich selbst. Ein Selfie, das zeigt, dass man an diesen Orten auch wirklich war. Und man möchte diese Erinnerungen gerne auch mit seinen Freunden auf Facebook teilen. Für das Warum gibt es viele Gründe, aber der EU zufolge soll damit bald Schluss sein.

Eine kleine Abänderung sieht nämlich folgendes vor: "Das Europaparlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstiger Bevollmächtigter geknüpft sein sollte".

Urlaubsfotos könnten teuer werden

Für Österreich hätte das EU-Gesetz die Wirkung, dass die sogenannte Panoramafreiheit ausgehebelt werden würde. Diese besagt nämlich, dass man Bilder der "Öffentlichkeit zur Verfügung" stellen dürfe. Immerhin dient diese Veröffentlich auch als Gratis-Werbung. Die EU sieht das freilich anders und möchte künftig, dass man für Fotos mit Gebäuden im Hintergrund, die Einwilligung des Architekten braucht, sobald man diese gewerblich nutzt. Und im Falle einer Veröffentlichung auf Facebook wäre dies der Fall, denn unter den Nutzungsbestimmungen findet sich wiederum folgender Absatz: "Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierte, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte (Texte, Videos, Fotos), die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest.

Im Zuge der Änderung könnte das Veröffentlichen von Urlaubsfotos auf Facebook teuer werden. Abmahnungen verbunden mit empfindlichen Geldstrafen könnten die Folge sein. Statt Rechtssicherheit zu schaffen, würden Nutzer nur noch mehr verunsichert werden, was sie im Internet dürfen oder nicht.

"Panoramafreiheit für Alle"

Grundsätzlich ist es verständlich, dass gewerbliche Nutzung lizenziert wird. Dennoch sind in Zeiten von Facebook, Twitter und Instagram auch private Nutzer davon betroffen (siehe Facebook-Bestimmungen). Bereits Anfang Juli (9.Juli) soll darüber im EU-Parlament abgestimmt werden. SPÖ-Abgeordnete Evelyn Regner spricht sich offen gegen die Einschränkung der Änderung aus: "Unser Ziel für die Abstimmung im Plenum ist es, die uneingeschränkte Panoramafreiheit zu erreichen". Öffentlicher Raum dürfe nicht privatisiert werden.

Nico Trinkhaus hat eine Online-Petition ins Leben gerufen, um die Panoramafreiheit nicht zu beschneiden, sondern sie Teil der gesamten EU zu machen. Denn bislang gibt es diese noch in Großbritannien, Spanien, Portugal, Deutschland, Niederlande, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn sowie in Kroatien. In Ländern wie Frankreich und Italien gibt es solche Gesetze nicht. Über 28.000 Personen haben diese bereits unterzeichnet. Noch fehlen knapp 7000 Unterschriften.

>> Zur Online-Petition

>> Zur Facebook-Seite von Niko Trinkhaus

(Red.)

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