EU: Nur Richter kann Internet „abdrehen“

(c) EPA (Mohammed Jalil)
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Provider warnen vor Zwang zu Internetsperren über den Umweg internationaler Vereinbarungen. Die Letzt-Entscheidung über die Sperre des Internetzugangs soll demnach bei „unabhängigen Tribunalen“ liegen.

Brüssel/Wien (mac). Geht es nach Frankreichs Präsident Nicholas Sarkozy, dann laufen Internetnutzer künftig Gefahr, vom Netz getrennt zu werden, wenn sie urheberrechtlich geschütztes Material aus dem Internet herunterladen. Nach dem dritten Verstoß soll die Verbindung für drei Monate gekappt werden. Das sieht das sogenannte „Three-Strikes-Out“-Modell vor.

Unter welchen Bedingungen der Staat einem Bürger das Internet überhaupt abdrehen kann, war auch in Brüssel Knackpunkt in der Debatte über das Telekompaket, das am Mittwoch vom EU-Parlament angenommen werden soll. Die Letztentscheidung über die Sperre des Internetzugangs soll demnach bei „unabhängigen Tribunalen“ liegen. Zumindest in der englischen Fassung des Kompromisstextes. In der deutschen Variante ist weiterhin die Entscheidung eines Richters vorgesehen. In Österreich werde es auch künftig keine Internetsperren ohne richterlichen Beschluss geben, sind sich Vertreter von ÖVP und SPÖ in Brüssel einig.

Internetsperre über die Hintertür?

Für Andreas Wildberger, Generalsekretär der Internet Service Providers Austria (ISPA), ist der Beschluss nur ein erster Schritt, um das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen (ACTA) auf den Weg zu bringen, das derzeit zwischen der EU, den USA und Japan ausgehandelt wird. Es bestehe durchaus die Gefahr, dass das französische Modell der Netzsperren über den Umweg eines internationalen Abkommens nach Österreich importiert werden könnte, warnt Wildberger.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.05.2009)

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