Sammelklage gegen Facebook geht an das Oberlandesgericht

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Die Richterin am Landesgericht erklärte die Sammelklage gegen Facebook als unzulässig. Max Schrems will jetzt vor das OLG in Wien ziehen.

Der Kampf David gegen Goliath findet ein jähes Ende. Die von Max Schrems initiierte Sammelklage gegen Facebook aufgrund angeblicher Datenschutzverstöße ist in Wien unzulässig. Das hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen entschieden. Für den Jus-Studenten Max Schrems ist die Sache aber noch nicht ausgestanden, denn er kündigte am Mittwoch gegenüber der APA an, Rechtsmittel einzubringen.

"Man läuft immer Gefahr mit großen und komplexen Verfahren einem Gericht keine besondere Freude zu machen. Die Schlussfolgerungen des Gerichts sind aber doch teilweise sehr verwunderlich. Die Sache wird nun weiter zum OLG gehen", sagte Schrems.

Zahlreiche Unterstützer gefunden

Als "David" hatte der Student gegen den "Goliath" Facebook wegen Datenschutzverstößen geklagt. Seinem Begehren haben sich bereits im Sommer des Vorjahres mehr als 25.000 andere User angeschlossen, um die Unterlassung datenschutzwidriger Praktiken zu erreichen. Pro Person werden zudem 500 Euro für die bisherigen Rechtsverletzungen verlangt. Ein deutscher Prozesskostenfinanzierer, der bei Erfolg bezahlt wird, ermöglicht die juristische Auseinandersetzung.

Im April hatte Richterin Margot Slunsky-Jost am Landesgericht für Zivilrechtssachen in der Causa öffentlich verhandelt. Da nicht alle der zahlreichen von Facebook eingebrachten Schriftstücke ins Deutsche übersetzt wurden, hatte sie dem Unternehmen drei Wochen Zeit eingeräumt, um dies nachzuholen. Die selbe Frist stand danach der Klagsseite zu, um dazu Stellung zu nehmen.

Richterin gibt Facebook in zwei Punkten recht

Die Richterin folgte in zwei wesentlichen Punkten der Argumentation von Facebook: "Der Kläger nutzt das enorme, weltweite Medieninteresse an seinem Vorgehen gegen die Beklagte mittlerweile auch beruflich" ist im schriftlichen Urteil zu lesen. Damit nutze er seinen Facebook-Account kommerziell und gelte somit nicht als "Verbraucher". Dass der "Schadensort" in Wien liegt sei zudem nicht ordentlich vorgebracht worden. "Das ist auch gar nicht die Aufgabe einer Verfahrenspartei", kritisierte Schrems. Zudem gebe es mehrere Entscheide des OGH, die anderes lauten würden.

Sein Anwalt, Wolfram Proksch meinte ebenfalls: "Wir haben mit vielen möglichen Entscheidungen der ersten Instanz gerechnet, aber diese ist doch sehr eigenartig. Es entsteht leider der Eindruck, dass das Landesgericht die heiße Kartoffel an die höheren Gerichte weiterreichen wollte."

(APA/Red.)

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