Der Gutachter ist Sachverständiger für den Bereich der sogenannten Turbo-Zertifikate und soll zusätzlich zum Gutachter Thomas Havranek arbeiten. Havranek wurde seitens der Meinl Bank bereits in Frage gestellt.
Die Staatsanwaltschaft hat in der Causa Meinl einen zweiten Gutachter beauftragt - einen Sachverständigen aus Deutschland.
Der Sachverständige soll den Bereich der sogenannten Turbo-Zertifikate beurteilen, die bei der MEL ausgegeben worden sind. Mit den Diskussionen um den bereits bestellten Gutachter Thomas Havranek habe dies aber nichts zu tun, betont man bei der Staatsanwaltschaft. Es handle sich lediglich um ein sehr spezielles Gebiet.
Kritik an Gutachten
Unterdessen wird seitens Meinl das von Thomas Havranek in sechsmonatiger Arbeit verfasste Vorgutachten kritisiert. Es enthalte nach erster Durchsicht zumindest 72 nachweislich unrichtige Fakten und Behauptungen, so ein Meinl-Sprecher.
Die Kritik weiter: Das Vorgutachten enthalte zahlreiche rechtliche und sonstige Wertungen, gebe keinerlei Beweise an, sondern berufe sich auf gesichtete Dokumente und gehe auf von den Beschuldigten vorgebrachte Argumente und Beweismaterialien nicht ein.
Julius Meinl und andere Beschuldigte haben vor etwa knapp einem Monat einen Ablehnungsantrag gegen den Sachverständigen Thomas Havranek wegen Befangenheit und mangelnder Qualifikation - Havranek ist für die Themenbereiche Bürowesen, eingeschränkt auf Sicherheitsmanagement, Compliance und Corporate Governance, sowie Steuerwesen befähigt - gestellt. Der Antrag wurde von der Staatsanwaltschaft ohne Angabe von Gründen abgelehnt.
Die Anwälte von Julius Meinl erarbeiteten derzeit eine Richtigstellung, dieser würden auch unzweifelhafte Beweismittel beigefügt, so der Meinl-Sprecher.
(Ag./Red)