Schwimmverband: Skandal um vorgetäuschte Zahlungen

Erneut hohe Wellen im OSV
Erneut hohe Wellen im OSVAPA/EPA/SRDJAN SUKI
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"Die Presse"-exklusiv: Ein Gutachten der Staatsanwaltschaft bestätigt, dass im Verband von 2006 bis 2013 mit Honorarnoten – unterschrieben von Stars wie Mirna Jukic – Zahlungen vorgetäuscht wurden.

Wien. Mirna Jukić gewann 2008 bei den Olympischen Spielen in Peking über 100 Meter Brust die Bronzemedaille. Drei Jahre später arbeitete sie für den Schwimmverband in der Nachwuchsbetreuung. Sie unterschrieb zwei Honorarnoten über jeweils 30.000 Euro, aber sie erhielt nur eine ausbezahlt. 30.000 Euro wanderten auf ein OSV-Konto. Dieser Vorgang wird in einem von der Staatsanwaltschaft Wien bei der Wirtschaftsprüfungskanzlei M & A Treuhand in Auftrag gegebenen Untersuchungsbericht beschrieben. „Die Presse“ hatte Einblick in das Papier.

„Mithilfe“ seiner Mitarbeiterin hatte sich der Verband somit 30.000 Euro „freigespielt“. Das 204 Seiten lange Gutachten über die Geschäftsjahre 2006 bis 2013 schildert noch eine Unzahl ähnlicher Vorgänge. So unterschrieb auch Mirnas Vater, Zeljko Jukić, eine Honorarnote über 5000 Euro. Das Geld langte aber nie auf seinem Konto ein.

Sportdirektor fristlos entlassen

Anja Richter, der ehemaligen Pressesprecherin des OSV, wurden gleich zwei Honorarnoten über je 40.000 Euro zur Zeichnung vorgelegt, es wanderten bloß je 15.000 Euro auf Richters Bankkonto. Die ehemalige Wasserspringerin wurde nun ihrer OSV-Funktion enthoben und sagte der „Presse“: „Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Mittel ordnungsgemäß verwendet wurden.“

Der ehemalige Sportdirektor, Moshos Tavlas, unterfertigte 2007 Honorarrechnungen über 14.000 Euro, erhielt das Geld, überwies es – offenbar auf Aufforderung – zurück an den OSV. Tavlas handelte wahrscheinlich auch in gutem Glauben. Er wurde nun von der neuen OSV-Führung fristlos entlassen.

Ein anderes Mal wurde eine Zahlung von 25.000 Euro an das Leistungszentrum NÖ behauptet, das Geld allerdings auf einem OSV-Sparbuch geparkt. Die Zahlung wurde mit Honorarnoten von fünf Schwimmtrainern losgeeist, die, so steht es im Gutachten, von ihrem Glück nichts wussten. Alle fünf Rechnungsunterschriften scheinen gefälscht.
Das Gutachten ist die bislang letzte Aktion eines Ermittlungsverfahrens, das 2013 mit einer Sachverhaltsdarstellung des Anwalts Thomas Krankl bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft seinen Anfang nahm. Krankl vertritt unter anderem Mirnas Bruder, Delfinschwimmer Dinko Jukić.

Und keiner wusste Bescheid

Es geht nicht um persönliche Bereicherung. Es geht darum, Fördermittel, die sonst dem Fördergeber (Sportministerium) zurückzuzahlen sind, im Verband zu halten und damit Trainingslager, Ausrüstung oder anderes zu finanzieren. Außerdem mussten früher Verbände zur Fördersumme zehn Prozent Eigenmittel aufbringen. Die Herkunft dieser zehn Prozent wurde nie überprüft.
2013 wurde im OSV die doppelte Buchführung eingeführt, die das Verschwinden von Zahlungen verhindert. Der Verband meldete am 6. Juli, es lägen Indizien vor, „wonach durch die im Untersuchungszeitraum 06–13 Verantwortlichen, Generalsekretär Thomas Gangel und Finanzreferent Walter Benesch, systematisch Förderbetrug begangen“ worden sein könnte.

Im Untersuchungsbericht zeigt sich dieser Schluss nicht, es handelt sich also um eine Interpretation des OSV-Präsidiums. Dort sitzt niemand mehr aus der damaligen Riege. Mit dem Sportministerium wurde ab sofort eine Controlling-Vereinbarung getroffen, das Sportministerium wird somit vollen Einblick in die laufende Geschäftsgebarung erhalten. Der Verband, er entsendet übrigens 16 Athleten zur WM in Kasan (24. Juli), verfügt allerdings derzeit nur über minimale Sponsoreinnahmen. Aus diversen Prozessen drohen Schadenersatzzahlungen von insgesamt rund 400.000 Euro.

Mirna und Zeljko Jukić sowie Thomas Gangel waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Walter Benesch sagt, er sei sich „keiner Schuld bewusst“, da er in die laufenden Geschäfte nicht eingebunden war. Ex-OSV-Präsident Paul Schauer sagt, er sei von der Wirtschaftspolizei einvernommen worden und habe von den mutmaßlichen Malversationen nichts gewusst. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

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