IS-Terror: „Es war wie Gehirnwäsche“

Hinter diesen Gittern wurde verhandelt. Im Saal war Fotografierverbot. Dafür verzichtete die Justizwache auf schwarze Masken.
Hinter diesen Gittern wurde verhandelt. Im Saal war Fotografierverbot. Dafür verzichtete die Justizwache auf schwarze Masken.(c) APA/HERBERT NEUBAUER
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Als 16-jähriger angehender Versicherungskaufmann konvertierte Oliver N. voriges Jahr zum Islam. Dann zog er von Wien nach Syrien, um sich der Terrororganisation IS anzuschließen. Nun steht er vor Gericht.

Wien. Vor ein paar Wochen wurde in Wien eine Gruppe tschetschenischer Flüchtlinge als Mitglieder der Terrororganisation IS (Islamischer Staat) verurteilt. Und das, obgleich die jungen Leute nur bis zur österreichischen Staatsgrenze gekommen waren. Dort hatte die Eliteeinheit Cobra zugeschlagen. Oliver N. hingegen war wirklich in Syrien.

Als Menschen weltweit gebannt verfolgten, ob die nordsyrische Stadt Kobane den wütenden Artillerieangriffen des IS standhalten würde, war der damals 16-jährige Bursch aus Wien – wie er behauptet – „als Sanitäter“ (nicht als Kämpfer) im Einsatz. Für den IS. Am Montag stand N. als mutmaßlicher Terrorist vor Gericht.

Sein Engagement für den IS sei eine Geschichte voller Zufälle und Missverständnisse. Ja, er gebe zu, etwa ein halbes Jahr lang IS-Mitglied gewesen zu sein, aber an Kampfhandlungen will er nicht teilgenommen haben. Und wenn er ebendies gleichaltrigen Mädchen aus Wien via Kommunikationsdienst WhatsApp mitgeteilt habe, dann nur, weil er „cool sein wollte“. So lässt sich die Verantwortung des nunmehr 17-jährigen Jugendlichen zusammenfassen.

Sein Anwalt, Wolfgang Blaschitz, hat sich in den vergangenen Monaten als Verteidiger mehrerer (mutmaßlicher) IS-Mitglieder einen Namen gemacht. Nun ergänzt er: „Oliver war nicht nur Mitglied des IS. Er war auch Opfer des IS.“

Magerer Effekt für Staatsschutz

Dies lässt Staatsanwältin Stefanie Schön – sie hat auch bei den eingangs erwähnten Tschetschenen die Anklage vertreten – nicht gelten: N. sei in der Schlacht um Kobane (offenbar bei einem Luftschlag der von den USA geführten Allianz gegen den Terror) schwer verletzt worden. Und weil die medizinische Versorgung in Österreich zweifellos besser sei, habe er sich entschlossen zurückzukehren.

Und nicht weil so etwas wie „innere Umkehr“ stattgefunden habe. Oliver N. habe sich „keineswegs kooperativ“ gezeigt. Folgt man der Anklägerin, so dürfte der Erkenntnisgewinn für den österreichischen Staatsschutz überschaubar geblieben sein. Nach der Rückkehr des Jugendlichen konnte man noch davon ausgehen, dass N. als jemand, der den IS auch von innen kennt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz wertvolle Hinweise liefere.

Warum konvertiert ein Berufsschulabsolvent, der eine Lehre als Versicherungskaufmann begonnen hat, zum Islam? Warum schlägt sich ein 16-Jähriger via Türkei über die grüne (schlecht bewachte) türkische Grenze nach Syrien durch, um sich dort den auf „Bürgerkriegstouristen“ wartenden IS-Gehilfen anzudienen? Religion dürfte eine untergeordnete Rolle gespielt haben. Anwalt Blaschitz drückt es plakativ aus: „Hätten ihn Hindus angesprochen, wäre er Hare Krishna singend durch die Kärntner Straße gezogen.“

„Wäre vielleicht Yogameister“

Der Angeklagte bestätigt das. Und bringt ein eigenes Beispiel: „Wenn eine Yogagruppe gekommen wäre und mir dasselbe geboten hätte, wäre ich heute wahrscheinlich Yogameister.“ Dasselbe? Was wurde denn geboten? Ein Bekannter, ein praktizierender Muslim, habe ihm „den Islam“ erklärt. Daraufhin habe er sich dieser Religionsgemeinschaft angeschlossen. Sagt N. Und: „Ich habe bedingungslose Anerkennung bekommen.“ Darum sei es ihm vorerst gegangen.

Die Psychiaterin Gabriele Wörgötter weist daraufhin, dass N., ein Heimkind, „ohne halt- und schutzgebende Strukturen aufgewachsen“ sei.

In der Anklageschrift heißt es unter Bezugnahme auf die Expertin: „Die Verführbarkeit durch Menschen, die ihm vermeintlich die Anerkennung, Liebe und Geborgenheit geben, die ihm im familiären Rahmen verwehrt geblieben sei, sei deutlich erhöht und als Grundlage für seine Radikalisierung zu sehen.“

N. selbst sagt nun, dass jene Botschaften, die ihm – nicht näher genannte – Islamisten nach und nach vermittelt hätten, „wie eine Gehirnwäsche“ gewirkt hätten.

Bleibt die Frage, warum er jenes IS-Propaganda-Video gedreht hat, mit dem er im Oktober 2014 in Österreich für Entsetzen sorgte. Damals ließ er sich in einem Schlachthaus filmen und sagte lächelnd in die Kamera: „Ich lade alle ein, hierherzukommen, um die Ungläubigen zu schlachten wie die Schafe.“ Eine „Mediengruppe“ in der IS-Hochburg Rakka habe ihn dazu gedrängt. Er habe nicht Nein sagen wollen, da diese Leute sonst „misstrauisch“ geworden wären.

Das Urteil soll am Mittwoch verkündet werden.

Die Vorwürfe gegen Oliver N.

Anklage. Die Liste der Vorwürfe gegen den Jugendlichen ist lang: Im Zentrum stehen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Ausbildung für terroristische Zwecke und Aufforderung zu terroristischen Straftaten. Dazu kommen gefährliche Drohung: Oliver N. (Bild) hat laut Handy-Protokollen auch Bekannte in Wien mit dem „Abschlachten“ bedroht, Sachbeschädigung (er soll in Wien Mobiliar einer Betreuungseinrichtung zerschlagen haben) und (Handy-)Diebstahl. N. bekennt sich teilweise schuldig.

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