Mitterlehner verzichtet auf neue Uni-Zugangshürden

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Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner konnte den Widerstand der SPÖ nicht brechen. Die Studieneingangsphase wird vereinheitlicht.

Wien. Die bestehenden Zugangsbeschränkungen an den österreichischen Universitäten werden bis in das Jahr 2021 verlängert. Es werden allerdings keine neuen Hürden hinzugefügt. Die Studieneingangsphase hingegen wird einerseits auf alle Unis ausgeweitet, andererseits vereinheitlicht. Und für Uni-Räte werden neue Unvereinbarkeitsregeln und eine Vergütungsdeckelung eingeführt. Dies sind die Kernpunkte eines Gesetzespakets, das Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) am Montag zu Beginn der zweiten Ferienwoche zur Begutachtung versendet hat.

► Zugangsbeschränkungen: Ursprünglich wollte der ÖVP-Chef auch für Jus oder Chemie Zugangshürden einführen. Er ist damit aber am Widerstand seines Koalitionspartners, der SPÖ, gescheitert. Damit bleibt es bei den seit 2013 bestehenden Beschränkungen für Architektur, Biologie, Informatik, Pharmazie, Publizistik und Wirtschaft sowie Medizin und Veterinärmedizin. Bei Überschreitung einer Höchstzahl an Studienwerbern können die Unis ein Aufnahmeverfahren durchführen. In der Praxis ist bisher kein einziger Studienwerber an einer Aufnahmeprüfung gescheitert. Der Grund: Die Zahl der Bewerber sank spätestens bei der Anwesenheit zum Aufnahmetest unter die Höchstzahl an zur Verfügung stehenden Plätzen.

► Studieneingangsphase: Diese wird auf alle Unis ausgeweitet, mit einem Mindest- und einem Höchstumfang versehen, Prüfungen dürfen drei- statt zweimal absolviert werden. Derzeit gilt die Studieneingangsphase im ersten Semester überall dort, wo es keine Aufnahmeprüfung gibt. Künftig bleiben nur die Kunstuniversitäten sowie Sport ausgenommen. Die Eingangsphase soll einen Überblick über Inhalt und Ausrichtung des jeweiligen Studiums liefern. Nur wer alle Prüfungen dieser Phase besteht, darf weiter studieren. Die Unis selbst können festlegen, dass schon vor Absolvierung aller Prüfungen des ersten Semesters Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu zehn ECTS-Punkten absolviert werden dürfen.

► Mehr Rechte bei Aufnahme: Mehr Rechte für potenzielle künftige Studenten sind bei den Aufnahmeprüfungen vorgesehen: Ihnen wird ein Einsichtsrecht in die Prüfungsarbeiten ermöglicht.

► Apotheker bleiben Magister: Ab Herbst wird das Pharmaziestudium an allen Standorten auf das Bachelor- und Mastersystem umgestellt. Für Absolventen gibt es aber eine Ausnahme: Sie erhalten auch künftig nach Abschluss des Masterstudiums den Grad Magister bzw. Magistra.

► Uni-Räte: Für die Universitätsräte gibt es ab 2018 neue Unvereinbarkeitsregeln und Vergütungsobergrenzen. Demnach sind künftig nicht mehr nur Mitglieder der Bundes- oder einer Landesregierung sowie Funktionäre einer politischen Partei bis vier Jahre nach Ausscheiden aus dieser Funktion ausgeschlossen, sondern auch ehemalige Rektoren der jeweiligen Uni. Gleichzeitig wird per Gesetz der Wissenschaftsminister ermächtigt, mittels Verordnung eine Obergrenze für die Höhe der Vergütung der Uni-Räte festzulegen.

Unis an die Finanzkandare: Universitäten werden im finanziellen Bereich vom Wissenschaftsministerium stärker an die Kandare genommen. Sie sind beim Aufnehmen von Krediten und Eingehen von Haftungen nur noch bis zu einer Summe von zehn Millionen Euro frei. Danach muss die Zustimmung des Ressorts eingeholt werden.

► Längere Befristungen: Ausgeweitet wird die Kettenvertragsregelung. Ein Wechsel von befristet Beschäftigten an den Universitäten in eine andere Funktion wird als Neuabschluss gewertet. Das heißt: Eine weitere Befristung bis zu einem Gesamtausmaß von sechs Jahren – bei Teilzeitbeschäftigung acht Jahren – ist möglich. Allenfalls vorhandene Beschäftigungszeiten als studentischer Mitarbeiter werden bei der Berechnung der Höchstgrenze nicht berücksichtigt.

► Vergrößerte Professorenkurie: Im Personalbereich ist eine Erweiterung der Aufnahme von Wissenschaftlern in die Professorenkurie vorgesehen. Assoziierte Professoren sollen dazuzählen, sofern das Qualifizierungsverfahren internationalen Standards entsprochen hat. Für diese Personengruppe soll es auch die Möglichkeit eines abgekürzten Berufungsverfahrens durch den Rektor geben. Auch außerordentliche Professoren können nach Maßgabe des Uni-Entwicklungsplans in die Professorenkurie übergeleitet werden. Mitterlehner: „Wenn es um akademische Karriereentwicklung geht, müssen Qualität und Qualifikation im Zentrum stehen.“ Gleichzeitig solle einem größeren Kreis „behutsam Mitsprache in den Gremien ermöglicht werden“. (red./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.07.2015)

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