17-jähriger IS-Heimkehrer: „Keine Läuterung“

Wolfgang Blaschitz, der Anwalt des IS-Heimkehrers, im Fokus der Medien.
Wolfgang Blaschitz, der Anwalt des IS-Heimkehrers, im Fokus der Medien.(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Als 16-Jähriger hatte sich Oliver N. der Terrororganisation IS angeschlossen. Am Mittwoch erhielt der Jugendliche zweieinhalb Jahre Haft. Geläutert sei er, laut Gutachten, aber noch nicht.

Wien. Zweieinhalb Jahre Gefängnis. Diese Strafe erhielt am Mittwoch der im März aus den Aufmarschgebieten der Terrororganisation IS (Islamischer Staat) heimgekehrte Wiener Berufsschulabsolvent Oliver N. Der mittlerweile 17 Jahre alte Jugendliche wurde wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, Aufforderung zu terroristischen Straftaten und auch wegen anderer, „kleinerer“ Delikte (zum Beispiel gefährliche Drohung) schuldig erkannt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, da Oliver N. nach Rücksprache mit seinem Anwalt Wolfgang Blaschitz drei Tage Bedenkzeit erbat.

Diese Strafe sei „tat- und schuldangemessen“, erklärte die Vorsitzende des Schöffensenats, Alexandra Skrdla. Ein bedingter Strafnachlass sei aus generalpräventiven Gründen nicht infrage gekommen. Denn: „Vor allem Jugendliche wie Sie sind anfällig für solche Ideologien und laufen Gefahr, dasselbe zu tun wie Sie.“ Staatsanwältin Stefanie Schön hatte in einem sorgfältig aufgebauten und per Powerpoint-Präsentation unterlegten Plädoyer eine Strafe „im obersten Bereich“ verlangt. Bis zu fünf Jahre Haft hätte N. bekommen können.

Fast sieben Monate war N. für den IS im Einsatz gewesen. Er hatte zwar für Fotos schwer bewaffnet (manchmal sogar mit zwei Kalaschnikows gleichzeitig) posiert, sagte nun aber, dass er nie an Kämpfen teilgenommen habe. Eben das ließ sich auch nicht beweisen. Der Senat ging davon aus, dass N. als Sanitäter für die Terrororganisation tätig war. Dies hatte der 17-Jährige auch zugegeben.

Die Retourfahrt nach Österreich sei aber nicht unbedingt freiwillig (und im Sinne einer inneren Abkehr von der IS-Ideologie) erfolgt. Die Richterin: „So freiwillig war die Rückkehr nicht. Grundlage war Ihre Verletzung. Da ist es für Sie ungemütlich geworden.“ Wobei „ungemütlich“ als Euphemismus aufgefasst werden darf – angesichts der von N. aufgezählten Verletzungen: Bei einem Angriff von Kampfjets des syrischen Regimes (offenbar nicht, wie ursprünglich angenommen, bei Schlägen der von den USA geführten Allianz gegen den Terror) sei er von Bombensplittern getroffen worden und wäre fast gestorben. Er habe eine Niere, die Milz, Teile der Lunge, der Leber und des Magens verloren.

„Es waren seine Todesängste“

Auf diese Verletzung war auch die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter eingegangen. Ebendieses Ereignis habe die Rückkehr bedingt. Wörgötter: „Es waren seine Schmerzen und seine Todesängste. Es waren nicht die Schmerzen der anderen oder dass er Leichen eingesammelt und Tote gesehen hat. Ein Einfühlungsvermögen in die Schmerzen anderer hat er nicht.“ Und: Eine „Läuterung“ könne bei N. noch nicht eingetreten sein. „Ich halte es für ausgeschlossen, dass ihm ein rasches Umdenken möglich ist.“

Zur Erklärung: N. leidet laut psychiatrischem Gutachten an einer „schweren Störung des Sozialverhaltens“. Er sei nämlich in „äußerst desolaten Verhältnissen“ aufgewachsen. Mit sechs war er in einem Kinderheim gelandet, da die Mutter – sie hatte damals noch zwei andere Kinder – sich nicht mehr in der Lage sah, den Buben aufzuziehen. Insofern riet die Psychiaterin nun zu einer Therapie.

N. selbst hatte am Mittwochvormittag dem Senat noch Einblicke in sein früheres Leben als IS-Mitglied geliefert. Gleich nach seiner Ankunft (N. war, wie berichtet, über die grüne Grenze zwischen der Türkei und Syrien auf IS-Territorium gelangt) sei eine große Einheit von Ankömmlingen aus verschiedenen Ländern gebildet worden, N. sprach von 300 bis 400 Leuten. Diese Einheit sei gleich in zwei Gruppen aufgeteilt worden: In jene, die gern kämpfen wollten und in jene, die Selbstmordattentate ausführen wollten.

Der beisitzende Richter Norbert Gerstberger fragte: „Wie viele haben sich als Selbstmordattentäter gemeldet? Nur damit wir wissen, was auf uns zukommt.“ Oliver N.: „60 bis 70 Leute.“ Und das wohlgemerkt nur an diesem Tag, als N. selbst mit dabei war. An dieser Stelle ging ein Raunen durch den Saal. Und der Richter konnte oder wollte sich eine sarkastische Bemerkung nicht verkneifen: „Interessant, dass so viele Leute bereit sind, sofort ins Paradies einzutreten.“

AUF EINEN BLICK

Verurteilt. Der Syrien-Heimkehrer Oliver N. (17) wurde am Mittwoch als (ehemaliges) Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Anklage hatte eine strengere Sanktion gefordert. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.07.2015)

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