Angst vor Einbrechern: Run auf Videoüberwachung

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Überwahcungskamera(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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In Zeiten, in denen die Kriminalstatistik immer beunruhigender wird, steigt die Zahl der Überwachungsanlagen vor Privathäusern und Geschäften rasant an. Die Datenschutz-Kommission hat nun die Auflagen gelockert.

Wien. Big Brother zu Hause: In Zeiten, in denen die Kriminalstatistik immer beunruhigender wird – von Jänner bis März ist die Zahl der Einbrüche in Wohnungen um 16,6 Prozent, in Einfamilienhäuser gar um 37,7 Prozent gestiegen – setzen immer mehr Menschen auf Eigeninitative als (Präventiv-)Maßnahme gegen Einbrecher: Sie überwachen ihr Eigentum selbst. Per Kamera. Die Datenschutzkommission (DSK) verzeichnet heuer einen rasanten Anstieg bei den Meldungen von Videoüberwachungsanlagen: 240 Anträge wurden in den ersten Monaten 2009 bereits gestellt. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2007 waren es nur 370 Meldungen.

Tatsächlich dürfte die Zahl der Videokameras, die in den vergangenen Wochen vor Einfamilienhäusern, Geschäften oder Wohnanlagen installiert wurde, weitaus höher liegen: Zum einen, weil bei der DSK nur jene Videoüberwachungsanlagen registriert werden müssen, die die Bilder auch aufzeichnen und speichern. Wer „nur“ überwacht (ohne Aufzeichnung) oder eine Attrappe aufstellt, muss dies der DSK nicht melden. Weiters dürfte das Wissen, dass Videoüberwachung samt Mitschneiden der Bildern meldepflichtig ist, noch nicht allgemein bekannt sein.

Filmen am eigenen Grund erlaubt

Wobei die Datenschutzkommission die Bestimmung soeben ein wenig gelockert hat: Wer sein Einfamilienhaus mit einer Videokamera überwachen und die Bilder auch speichern will, muss dies künftig nicht mehr melden. „Die Videoüberwachung darf aber nur auf dem eigenen Grundstück erfolgen“, sagt Waltraut Kotschy, geschäftsführendes Mitglied der DSK. „Gehsteige oder das Nachbargrundstück dürfen auf keinen Fall gefilmt werden.“ Die Änderung – Anlass waren Anträge von Hausbesitzern – gilt nur für Einfamilienhäuser, bei anderen nichtöffentlichen Orten (Wohnanlagen etc.) besteht weiterhin Meldepflicht.

Es sind aber nicht nur Hausbesitzer, die aus Angst vor Einbrechern Videokameras installieren. Laut DSK sind unter den häufigsten Antragstellern neben Wohnhäusern auch Trafiken, Tankstellen und Banken. Auch Spielplätze werden immer öfter überwacht – hier dürfte aber die Sorge vor Vandalismus der Grund sein. Wer eine Kamera, die Bilder aufzeichnet, illegal aufstellt – also diese nicht bei der DSK meldet –, begeht laut Datenschutzgesetz eine Verwaltungsübertretung, die mit bis zu 9445 Euro geahndet wird. Theoretisch. Praktisch ist die Kontrolle schwer: Bei der DSK werden pro Woche im Schnitt zwei (vermeintlich) illegal aufgestellte Überwachungsanlagen gemeldet, meist von Nachbarn. Die DSK fordert danach den Besitzer auf, die Kamera umgehend zu melden. Erzwingen kann sie die Deinstallation einer solchen Kamera aber nicht: Dazu müsste derjenige, der die illegale Überwachung meldet, auf Unterlassung klagen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.05.2009)

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