Minister Schelling verlängert Gebührenstopp

Finanzminister Hans Jörg Schelling
Finanzminister Hans Jörg SchellingAPA (HANS KLAUS TECHT)
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Ob neuer Reisepass, Führerschein oder Verfahren bei Baubewilligungen: Der Finanzminister erspart den Österreichern durch das weitere Aussetzen der Erhöhung von Bundesgebühren rund 30 Millionen Euro.

Wien. Nach der Steuerreform lässt Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) den Österreichern jetzt noch eine Entlastung zukommen. Der Bund wird auch im heurigen Jahr die Gebühren nicht erhöhen, wie der Ressortchef der „Presse“ mitteilen lässt. Die Anhebung der Bundesgebühren wird damit wie bereits in den vergangenen Jahren seit 2011 erneut ausgesetzt.

Die Basis dafür bildet eine Verordnung, die Schelling nicht für eine mögliche Erhöhung der Bundesabgaben nützen wird. Der Finanzminister wäre nach dem Gebührengesetz grundsätzlich ermächtigt, zur Abgeltung der Inflation einmal pro Jahr, nämlich am 1. Juli des jeweiligen Jahres, per Verordnung die Gebühren des Bundes im Ausmaß der Teuerung anzuheben. Diese Inflationsanpassung für das abgelaufene Jahr würde eine Gebührenerhöhung um ein Prozent zulassen. Würde die Erhöhung überhaupt seit 2011 nachgeholt, würden die Gebühren um 9,1 Prozent steigen. Nach Berechnungen des Finanzressorts bedeutet das für die Österreicher in Summe eine Ersparnis von rund 30 Millionen Euro.

Was sich Bürger ersparen

Um welche Gebühren geht es dabei beispielsweise, die von diesem Stopp betroffen sind? Das betrifft unter anderem die Gebühren für die Ausstellung eines neuen Reisepasses oder eines Personalausweises. Kosten für einen Reisepass derzeit: 75,90 Euro. Dabei bleibt es. Ersparnis seit 2011: sechs Euro. Das Gleiche gilt auch für den Scheckkartenführerschein. Bei einem Neuantrag kostet dieser 60,50 Euro. Ohne Gebührenstopp wäre ein neuer Führerschein um 5,50 Euro teurer.

Von der Gebührenbremse des Bundes ist weiters die Zulassung eines Kraftfahrzeugs betroffen. Die Bundesgebühr dafür macht 119,80 Euro aus. Kostenersparnis gegenüber einer Erhöhung: rund elf Euro.
Seltener kommt eine Namensänderung vor. Aber auch in diesem Fall profitiert der Antragsteller vom Gebührenstopp. Eine Namensänderung kostet demnach weiterhin 382,60 Euro. Ohne Aussetzen der Anhebung wäre es um 35 Euro mehr.

Insgesamt betrifft der Gebührenstopp nach Angaben des Finanzministeriums sämtliche Eingaben an Bundesbehörden. Inkludiert sind darin alle Verfahren bei Behörden, egal, ob es sich zum Beispiel um Baubewilligungen oder um Gewerbeanmeldungen handelt.

„Stück für Stück Entlastung“

„Ich möchte Stück für Stück für mehr Entlastung sorgen und den Menschen etwas von ihrem Geld zurückgeben“, argumentiert Schelling. Denn der Staat müsse mit dem Geld der Bürger haushalten. Er räumt ein: „Die Steuer- und Abgabenlast in diesem Land ist sehr hoch.“ Mit der Anfang Juli im Nationalrat beschlossenen Steuerreform habe man trotz angespannter Budgetsituation zwar einen „ersten, treffsicheren Schritt“ gesetzt. Weitere Schritte zur Entlastung müssten jedoch folgen. Zugleich sagt Schelling in Richtung Koalitionspartner SPÖ: „Es braucht auch Reformen zur Sicherung der Zukunft, die Regierung arbeitet bereits daran.“

Nicht einbezogen in diesen vom Finanzminister veranlassten Gebührenstopp ist der Preis der Autobahnvignetten in Österreich, die von der Autobahngesellschaft Asfinag jährlich ausgegeben werden. Diese Jahresvignette wird für das kommende Jahr für Pkw 85,70 Euro kosten und damit um 1,5 Prozent teurer sein als heuer. Für Motorräder wird sie 34,10 Euro kosten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.07.2015)

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