Luca: Misshandlung war für Hausarzt "offensichtlich"

(c) APA (Robert Parigger)
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Am zweiten Prozesstag gegen Lucas leibliche Mutter und eine ehemalige Sozialarbeiterin werden Ärzte, Gerichtsmediziner und Psychologen einvernommen. Der Hausarzt unterstellt der Kindesmutter "eine Mitschuld".

Der zweite Prozesstag gegen die leibliche Mutter von Luca, eine 24-jährige Tirolerin, sowie eine ehemalige Sozialarbeiterin hat am Montag am Landesgericht Innsbruck erneut mit großem Medienandrang begonnen.

Am späteren Nachmittag stand zudem die Einvernahme von vier Familienmitgliedern des bereits - nicht rechtskräftig - verurteilten Ex-Freundes der Mutter am Programm. Der Niederösterreicher soll den kleinen Buben sexuell missbraucht haben. Luca ist im November 2007 im Alter von 17 Monaten nach schweren sexuellen Misshandlungen in Wien seinen Verletzungen erlegen (mehr ...).

"Ungewöhnlicher" Armbruch, "Mitschuld" der Mutter

In mehreren Punkten waren sich die bisher acht Zeugen - darunter Ärzte, Gerichtsmediziner und Psychologen - bei ihrer Einvernahme vor Richter Andreas Mair einig: Die Mediziner hatten die Aussagen hinsichtlich der Verletzungserklärungen seitens der Kindesmutter zu dem im Oktober 2007 aufgetretenen Armbruch von Luca bezweifelt. Der Armbruch sei "ungewöhnlich" gewesen, die Schilderung über einen Sturz aus dem Gitterbett "nicht plausibel" erschienen. Der Verdacht der Kindesmisshandlung sei in den "Wiener Raum" gegangen.

Der Hausarzt unterstellte der 24-Jährigen Mutter "eine Mitschuld". Für ihn sei "offensichtlich" gewesen, dass es sich bei der Armverletzung des Kindes um eine "Misshandlung gehandelt haben musste". Bei der Konfrontation damit habe sich die Kindesmutter "herausgeredet" und geschworen, "dem Kind nichts angetan zu haben". Daraufhin habe er die 24-Jährige auf die Kinderklinik nach Innsbruck überstellt und die Kinderschutzgruppe informiert.

Ein anderer behandelnder Kinderarzt von Luca ist  nach den von Seite der Jugendwohlfahrt Schwaz beschlossenen Auflagen herangezogen worden. Bei der letzten Untersuchung am 21. September 2007 habe die Beschuldigte keinen weiteren Kontrolltermin mehr verlangt. Sie "wolle sich die Auflagen nicht mehr länger bieten lassen", habe sie zu ihm gesagt.

Verletzungen "massiv"

Die Verletzungen seien beim Kind (Luca, Anm.) ab Beziehungsbeginn zwischen der Frau und dem Niederösterreicher aufgetreten, sagte ein im Oktober 2007 tätiger Turnusarzt an der Kinderabteilung der Uni-Klinik aus. Für einen anderen Arzt - er ist Mitglied der Kinderschutzgruppe - seien die Hämatome an Ohr, Gesicht und Gesäß durch Fremdverschulden herbeigerufen worden. "Die Verletzungen waren so massiv, dass kein Gerichtsmediziner herangezogen hätte werden müssen", meinte der Zeuge.

Die Kindesmutter als auch die ehemalige 48-jährige Sozialarbeiterin der Jugendwohlfahrt Schwaz müssen sich dem Vorwurf der Vernachlässigung der Verpflichtung zur Fürsorge des Kindes verantworten. Ihnen drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. Die Frauen hatten zu Prozessbeginn vergangene Woche auf "nicht schuldig" plädiert. Ein Urteil wurde für den dritten und letzten Verhandlungstag, den 18. Mai, erwartet. Dabei war auch die Einvernahme des in erster Instanz verurteilten Mannes vorgesehen.

(APA, Red.)

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