Jihadismus: Tschetschene in Krems zu fünf Jahren Haft verurteilt

Urteil im Prozess gegen den russischen Angeklagten.
Urteil im Prozess gegen den russischen Angeklagten.(c) APA (Herbert Pfarrhofer)
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Der 30-jährige Asylwerber soll sich einer Untergruppe der Terrormiliz Islamischer Staat angeschlossen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am Landesgericht Krems ist in der Nacht auf Mittwoch ein Prozess gegen einen mutmaßlichen Jihadisten zu Ende gegangen. Der 30-jährige russische Staatsbürger wurde wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung sowie Besitzes von pornografischem Material zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Sowohl Verteidiger Wolfgang Blaschitz, der auf Freispruch plädiert hatte, als auch die Staatsanwältin meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Somit ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Der Schöffensenat sei nach dem Beweisverfahren überzeugt davon, dass sich der Tschetschene in Syrien einer bewaffneten Gruppierung angeschlossen hatte, hieß es in der Urteilsbegründung.

Nahm Angeklagter an Kampfhandlungen teil?

Das Verfahren hatte im Jänner begonnen. Der tschetschenische Asylwerber, der sich eingangs nicht schuldig bekannt und bis zuletzt beteuert hatte, kein Terrorist zu sein, war Ende 2013 aus Syrien, wo er nach seinen Angaben Flüchtlingen helfen wollte, nach Österreich gekommen - laut Anklage, um hier seine Sehschwäche korrigieren zu lassen, nachdem er sich dort einer Untergruppe der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen und eine Kampfausbildung absolviert habe. Im vergangenen Sommer wurde er in seiner Unterkunft in Heidenreichstein im Waldviertel festgenommen. Die Staatsanwaltschaft stützte ihre Vorwürfe auf zigtausende auf den Mobiltelefonen des Mannes sichergestellte Dateien.

Am nunmehrigen dritten Verhandlungstag wurden per Videokonferenz und mithilfe von Russisch- und Tschetschenisch-Dolmetscherinnen stundenlang tschetschenische Wegbegleiter befragt. Unisono erklärten sie, ihr Ziel sei Flüchtlingshilfe im syrisch-türkischen Grenzgebiet gewesen. Eingeräumt wurde das Vorhandensein der Gruppierung Ansar al-Sham, gekämpft habe man selbst aber nicht, hieß es. Er habe auch nicht wahrgenommen, dass der Angeklagte an Kampfhandlungen teilgenommen hätte, meinte ein Zeuge.

Video "Time for the big bang"

Auskunft gab weiters eine Beamtin, die das auf den elektronischen Geräten des Angeklagten gesicherte Material geprüft hatte. Es waren unzählige Bilder vorhanden, unter anderem, wenn auch gelöscht, diverse Selfies aus Syrien. Die Porno-Dateien - der Fakt war ebenfalls angeklagt - seien gelöscht gewesen. Der russische Staatsbürger habe sich im Internet u.a. über Abhörsysteme und Überwachungskameras sowie "Wanzen" informiert, aber auch nach Fernzündern gesucht, zählte die Zeugin auf. "Time for the big bang" war eines der den Schöffen vorgeführten Videos betitelt.

Blaschitz hatte in seinem Schlussplädoyer darauf verwiesen, dass Ansar al-Sham nicht auf der Terrorismusliste des US-amerikanischen Außenministeriums oder der Vereinten Nationen stehe. Den IS habe es 2013 allenfalls im Irak gegeben.

(APA)

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