Glücksspiel: „Nicht mit Gleichbehandlung und Transparenz in Einklang“

(c) EPA
  • Drucken

Das Bundesverwaltungsgericht „zerlegt“ die Vergabe der drei neuen Casino-Lizenzen unter Finanzminister Spindelegger: Man habe die Bewertungskriterien nicht klar formuliert und vorab offengelegt. Das Ressort habe den Anschein der „willkürlichen Vorgangsweise“ erweckt.

Wien. Die Hoffnung stirbt zuletzt: Auch nach den mündlichen Verhandlungen im Juni vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) gingen die Novomatic und das schweizerisch-deutsche Konsortium Casinos Baden/Gauselmann davon aus, dass die ihnen vom Finanzministerium im Vorjahr erteilten Spielbanken-Konzessionen halten würden. Nun heißt es: Zurück an den Start. Denn das Gericht gab der Beschwerde der leer ausgegangenen Casinos Austria recht und hob die Bescheide für alle drei Standorte (Prater, Bruck/Leitha, Palais Schwarzenberg) auf.

Das Gericht, das keine ordentliche Revision zulässt, „zerlegt“ die Bescheide des Finanzministeriums förmlich, wie ein Blick in das der „Presse“ vorliegende Urteil zeigt. Vor allem zielt das BVG unter Vorsitz von Richterin Kristina Hofer auf die auch im EU-Recht verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Transparenz ab, die auch auf hoheitliche Vergabeverfahren anzuwenden sind. „Für die gegenständliche Konstellation bedeutet das, dass die Vorgehensweise der belangten Behörde (Finanzministerium, Anm.), die Anträge anhand von vorab zwar von ihr festgelegten, aber nicht bekannt gegebenen Fragestellungen nach dem Bewertungsschema der Teilnahmeunterlage zu bewerten, nicht mit den Prinzipien der Gleichbehandlung und der Transparenz in Einklang steht.“

Wenig schmeichelhafte Worte findet das BVG auch hinsichtlich der zehn Kriterien, nach denen das Finanzministerium mittels eines Punktesystems die Bewerber beurteilte. Es liege die Vermutung nahe, „dass selbst die belangte Behörde keine exakten Vorstellungen davon hatte, welcher Gesichtspunkt hier bewertet werden sollte“, so das Urteil. Letztlich gewinnt das BVG den Eindruck, dass „selbst eine ausführliche Begründung der Entscheidung der Behörde wohl kaum den Anschein einer willkürlichen Vorgehensweise vermeiden kann“.

Schelling: Sauberes Verfahren

Somit ist nun Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) am Zug, um das unter seinem Vorgänger Michael Spindelegger (ÖVP) verursachte Schlamassel zu reparieren. „Wir sind an einem sauberen und korrekten Verfahren interessiert“, sagt Ressortsprecherin Michaela Berger zur „Presse“. Das wolle man nach genauem Studium des Bescheids aufsetzen. Im Glücksspielgesetz sind 15 Casino-Lizenzen vorgesehen, bisher wurden nur zwölf (an die Casinos Austria) erteilt. Daher muss das Finanzministerium die drei restlichen neu ausschreiben. Da bis zur Neuvergabe mindestens ein Jahr vergehen dürfte, muss Schelling noch länger auf zusätzliche Einnahmen aus der Spielbankenabgabe verzichten.

Die Alternative halten Beobachter für wenig wahrscheinlich: sass Schelling per Novelle des Glücksspielgesetzes die drei neuen Konzessionen einfach streicht. Schließlich wurden die zusätzlichen Lizenzen einst geschaffen, um auch andere Bewerber zum Zug kommen zu lassen und so Wettbewerb zu schaffen.
Ob sich die Verlierer wieder bewerben, ist offen: „Wir sind nach wie vor überzeugt, das beste Projekt angeboten zu haben“, sagt Detlef Bose, Chef der Stadtcasino Baden, in einer ersten Reaktion. Natürlich sei man enttäuscht. Immerhin hat das Konsortium in die Bewerbung inklusive Bauvorbereitung rund vier Mio. Euro gesteckt. Jetzt werde man die Gerichtsentscheidung genau prüfen und dann die nächsten Schritte festlegen. So weit ist auch die Novomatic. Die Juristen müssten erst das Urteil des BVG genau prüfen, bevor man einen Kommentar abgebe, sagte Konzernsprecher Hannes Reichmann. Obwohl der Konzern den Ausbau der Automatenhalle im Prater auf Eis legen muss, könnte er den Rückschlag leichter verschmerzen als das Konkurrenz-Konsortium. Denn der kürzlich erfolgte Einstieg bei der Casinos-Austria-Tochter Lotterien deute darauf hin, dass die Novomatic verstärkt an Onlinespielen interessiert ist, meinen Beobachter. Die Lotterien besitzen hierzulande die einzige Online-Lizenz.

Bei den Casinos Austria herrscht naturgemäß Siegerstimmung. „Wir fühlen uns in der Kritik am Vergabeverfahren und in der Entscheidung, das Bundesverwaltungsgericht anzurufen, bestätigt“, sagt Sprecher Martin Himmelbauer.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.07.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.