Das große Versteckspiel der Länder mit Mindestsicherung

(c) Clemens Fabry
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238.000 Bezieher der seit 2010 geltenden Form der Sozialhilfe werden ausgewiesen. Die Daten sind aber bereits gut eineinhalb Jahre alt.

Wien. Es ist wie auch bei anderen Fragen, mit denen Bund und Länder in dieser Republik befasst sind: Die Bundesländer wollen sich bei den Daten nur recht ungern genauer unter die Lupe nehmen lassen. Während beispielsweise die Statistik über die Zahl der Arbeitslosen monatlich gegliedert nach Bundesländern und Altersgruppen veröffentlicht wird, stammen die jüngsten bundesweiten Daten über die Bezieher der Mindestsicherung aus dem Jahr 2013. Für dieses Jahr wurden bundesweit 238.000 Bezieher ausgewiesen, deutlich mehr als die Hälfte davon kommt aus Wien.

Im Sozialministerium ist man alles andere als glücklich darüber, dass die Gesamtzahlen über die Mindestsicherung bereits mehr als eineinhalb Jahre alt sind. Die Statistik für 2014 wird für den heurigen September erwartet. Ein Grund für das lange Warten auf die Statistik ist, dass für die Bezieher einer Mindestsicherung sowohl das Arbeitsmarktservice (AMS) zuständig ist (für Personen, die arbeitsfähig sind) als auch in den Ländern Bezirkshauptmannschaften und Sozialabteilungen. Das ist schon vor der Umstellung von der Sozialhilfe auf die Mindestsicherung im September 2010 kritisiert worden. Als Begründung gilt, dass weder Bund noch Länder der jeweils anderen Gebietskörperschaft allein die Kompetenz überlassen wollen. Das AMS, das dafür zuständig ist, Beziehern der Mindestsicherung im arbeitsfähigen Alter Jobs zu vermitteln, hat wie bei den Arbeitslosenzahlen seine Daten rasch parat.

In vielen Fällen wird aufgestockt

Die Mindestsicherung wird wie die Ausgleichszulage bei den Pensionisten nicht an alle 238.000 Bezieher in voller Höhe ausbezahlt. Beim Großteil handelt es sich um sogenannte „Aufstocker“: Bei diesen Personen wird ein geringes Einkommen oder eine Sozialleistung auf den Monatsbetrag – etwa bei Alleinstehenden auf 827,82 Euro – aufgestockt, also der Differenzbetrag gezahlt. (ett)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.07.2015)

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