Wien verbietet Live-Wetten

(c) FABRY Clemens
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Einsätze auf Details laufender Sportereignisse ab 2016 verboten. Neue Regeln sehen Übergangsfristen vor und haben keine Wirkung auf Internet-Spielportale.

Wien. Das sogenannte Kleine Glücksspiel an Automaten ist in Wien bereits verboten. Mit einem neuen Wettgesetz will die Regierung der Hauptstadt nun die unzähligen Wettbüros stärker regulieren. Als Argument dafür dient – wie immer – der Schutz von krankhaften Spielern und der Jugend.

Noch diese Woche soll das Landesgesetz laut einem Bericht der Austria Presse Agentur in Begutachtung gehen und anschließend bis spätestens Anfang 2016 in Kraft treten. Der Inhalt mit den vermutlich größten Auswirkungen ist das Verbot von Live-Sportwetten. Diese Form des Spiels wurde unter Wettfans in den vergangenen Jahren immer beliebter. Beispielsweise kann man dabei Geld auf die Vorhersage setzen, wer das nächste Tor eines bereits laufenden Spiels schießt. Mit der neuen Regelung wird das nicht mehr möglich sein.

Das Gesetz weist diesbezüglich jedoch auch Lücken auf. Weil es nur innerhalb der Stadtgrenzen gilt, betrifft die Regelung nur jene Live-Wetten, die unmittelbar vom besuchten Wettbüro angeboten werden. Nicht abgedeckt ist das große Feld der Internet-Live-Wetten, die bequem via Smartphone abgewickelt werden können. Auch im Wettbüro. Zudem soll es für Wettlokale mit bestehender Lizenz Übergangsfristen von bis zu einem Jahr geben.

Barzahlung an Wett-Terminals

Die Liste der neuen Vorschriften ist noch länger. Voraufgezeichnete Hunderennen werden als Kleines Glücksspiel eingestuft und damit ebenfalls verboten. Außerdem soll der Zugang zu allein stehenden Wettautomaten, die etwa in Cafés oder an Tankstellen aufgestellt sind, erschwert werden. An diesen Terminals darf künftig nur noch bar bezahlt werden. Der Höchsteinsatz ist mit 50 Euro festgesetzt. Derzeit gibt es dafür kein rechtlich festgeschriebenes Limit.

Um den Jugendschutz zu gewährleisten, dürfen dann nur noch Personen über 18 Jahre spielen bzw. die entsprechenden Räumlichkeiten betreten. Das Vorweisen eines Lichtbildausweises wird Pflicht. Verstößt ein Anbieter mehr als zwei Mal gegen die Auflagen, kann die Lizenz entzogen werden. Außerdem enthält das neue Gesetz einen Passus, demgemäß die Stadt einem Wettbüro die Genehmigung verweigern kann, wenn es dem öffentlichen Interesse entgegensteht – also sich beispielsweise in der Nähe einer Schule befindet.

Erst Anfang Juli hatte die Stadtregierung die Regeln für Wettbüros verschärft. Das war notwendig, um eine rechtliche Hintertür zu schließen. Denn obwohl der Magistrat schon seit längerer Zeit keine Genehmigungen mehr erteilt, kamen ständig neue Wettlokale hinzu. Möglich war das über Gewerbeberechtigungen. Dieses Dokument erlaubte es Anbietern, gewissermaßen unbegrenzt Filialen aufzusperren.

Diese Genehmigungen waren eigentlich vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden. Allerdings haben bis dato noch nicht alle Bundesländer die Berechtigungen für nichtig erklärt. Deshalb konnten Wettbürobetreiber bis zuletzt Zweigstellen in Wien eröffnen. (APA/awe)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.07.2015)

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