Betriebe: Freibetrag wird höher

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Bei begünstigten Übertragungen soll die Umstellung auf den Grundstückswert abgefedert werden.

Wien.Im Zusammenhang mit den Änderungen bei der Grunderwerbsteuer gibt es auch gute Nachrichten für Unternehmer, die die Weitergabe ihres Betriebes planen: Liegenschaftsschenkungen im Rahmen von „begünstigten Betriebsübertragungen“ werden durch einen höheren Freibetrag entlastet. Das soll die Umstellung der Bemessungsgrundlage auf den Grundstückswert – dessen genaue Ermittlung in einer Verordnung festgelegt werden soll und der sich vom Verkehrswert ableiten wird – abfedern.

Bei einer begünstigten Betriebsübertragung muss der Geschenkgeber über 55 Jahre alt oder erwerbsunfähig sein. Für solche Fälle gibt es einen „Betriebsfreibetrag“ von derzeit 365.000 Euro. Dieser wird auf 900.000 Euro erhöht.

Wie Steuerberater Erich Wolf erklärt, liegen die Steuerfallen allerdings im Detail: „Bei einer Teilentgeltlichkeit von Betriebsübertragungen soll die Grunderwerbsteuer wieder höher werden.“ Denn für den entgeltlichen Teil sind 3,5Prozent des Grundstückswertes zu bezahlen. Sein Tipp für eine steueroptimale Gestaltung: „Ohne Wenn und Aber schenken – also ohne Gegenleistung.“ (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.07.2015)

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