Polizist trotz Kinderpornos am PC wieder in Dienst

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Der Polizist aus Niederösterreich muss wieder in den Dienst gestellt werden, obwohl auf seinem PC Anfang 2006 kinderpornografische Bilder sichergestellt wurden. Das Innenressort will Entlassung durchsetzen.

WIEN (APA). Der Fall jenes Polizisten aus Niederösterreich, der wieder in den Dienst gestellt werden muss, obwohl auf seinem PC Anfang 2006 kinderpornografische Bilder sichergestellt wurden, sorgt weiter für Wirbel. Das Innenministerium erwägt nun, eine Amtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu erheben. Dieser Schritt sei auch vom Landespolizeikommando NÖ angeregt worden, sagte der stellvertretende Leiter Franz Popp am Mittwoch.

Niederösterreichs Behörde hatten sich bereits zu Wochenbeginn alles andere als erfreut gezeigt. „Das ist nicht in meinem Sinn“, sagte Landespolizeikommandant Arthur Reis nach der Entscheidung, wonach der Beamte wieder in Dienst gestellt werden müsse.

Das Höchstgericht hatte die ursprünglich von der Disziplinarkommission ausgesprochene Entlassung des Polizisten aufgehoben, weil sie nicht ausreichend begründet gewesen sei, so VwGH-Sprecher Heinz Kail. Allerdings stehe in der Entscheidung auch, „dass aufgrund der Taten, die hier begangen wurden, eine Entlassung sehr wohl in Betracht kommt“.

Der Beamte hatte sich nach seiner Entlassung an den VwGH gewandt, der den Fall an die Disziplinaroberkommission zurückverwies. So wurde die Entlassung in eine Geldstrafe von fünf Monatsbezügen umgewandelt. Auch eine gerichtliche Geldstrafe hat der Beamte erhalten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.05.2009)

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