Finanzministerium stellt klar: Bund haftet nicht für Länder

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THEMENBILD: HYPO ALPE-ADRIA-BANKAPA/BARBARA GINDL
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Der Bund hat 2004 nicht der Übernahme der Haftungen durch das Land Kärnten zugestimmt. Es sei aber nicht vorstellbar, dass der Bund das Land im Regen stehen lässt, sagt Verfassungsrechtler Funk.

Die Diskussionen um die Landeshaftungen reißt nicht ab. Die Annahme, dass der Bund 2004 der Übernahme der exorbitanten Landeshaftungen Kärntens 2004 zugestimmt habe, entbehrt aus Sicht des Finanzministeriums jeglicher Grundlage und sei unzulässig. Die konkreten Haftungen seien aus dem übermittelten Gesetzesvorhaben nicht absehbar gewesen. Der Bund hafte nicht für Länder, wurde aus dem Ministerium auf APA-Anfrage am Montag bekräftigt.

Die Bundeskompetenzen bezogen auf Landesgesetzgebung seien sehr eingeschränkt. Der Bund habe nur die Gefährdung von Bundesinteressen durch Landesgesetze prüfen können, "aber eine inhaltliche Zustimmung oder Ablehnung zu einem Gesetzesvorhaben ist damint nicht verbunden", wird im Finanzministerium festgehalten.

Also bleibe der "rechtliche Status wie gehabt": "Der Bund haftet nicht für die Länder, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage", verlautete aus dem Finanzministerium nach neu aufgeflammter Debatte zum Thema Kärntner Landeshaftungen für die frühere Hypo Alpe Adria, nun Heta. "Der Bund hat 2004 nicht der Übernahme der Haftungen zugestimmt", fasste das Ministerium am Montag zusammen.

Kaiser: "Keine Bedenken des Bundes"

Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) ortet eine Mitverantwortung beim Bund. Das Land Kärnten habe keinen Alleingang gemacht, so Kaiser gegenüber dem ORF-Radio. "Der Bund hat über den Gesetzeswortlaut Bescheid gewusst, der Bund hat zugestimmt", so Kaiser. Die Kärntner Landesregierung werde in der Causa am morgigen Dienstag weiterberaten.

Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk geht davon aus, dass die politische Konstellation 2004 es nicht habe erwarten lassen, das der Bund einen Einwand gegen das Kärntner Landesgesetz tätigte, das weitere Landeshaftungen bis 2007 ermöglichte, die Kärnten bis heute finanziell bedrohen. In Wien war ÖVP-Kanzler Wolfgang Schüssel mit der FPÖ an der Macht, in Kärnten FPÖ-Politiker Jörg Haider.

Kärnten haftet für mehr als 10 Milliarden Euro

Funk verwies im Ö1-Mittagsjournal auch darauf, dass ein Einwand des Bundes gegen das Kärntner Landesgesetz den Fortgang der Dinge nicht verhindert hätte. Aus dem Beschluss in Klagenfurt ergebe sich keine Verantwortung des Bundes für Forderungen, die an das Land Kärnten gestellt werden, "aber es ist nicht vorstellbar, dass der Bund das Land im Regen stehen lässt. Das ist politisch und finanzpolitisch nicht vorstellbar", so der Verfassungsrechtler.

Das südlichste Bundesland haftet noch für mehr als zehn Milliarden Euro. Während des laufenden Heta-Zahlungsstopps wird mit Gläubigern um eine Lösung gerungen. Seit dem vergangenen VfGH-Spruch sind Landeshaftungen für die Gläubiger aber wieder werthaltiger geworden, urteilte kürzlich auch die US-Ratingagentur Fitch. Die Gläubiger dürften also alle auf der Matte stehen, kommt es zu einem angestrebten Schuldenschnitt bei der Heta - schließlich kann man dem Spruch der Verfassungsrichter zufolge Landeshaftungen nicht einfach für nichtig erklären.

(APA)

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