Parteianwalt Michael Krüger will ein Gutachten einholen lassen, um zu klären, ob die zur ÖVP übergelaufenen Abgeordneten schadenersatzpflichtig sind.
Das Team Stronach prüft Schadenersatzklagen gegen alle vier Mandatare, die in den ÖVP-Klub gewechselt sind. Parteichef Frank Stronach gehe es darum, gegen "Wählerbetrug" vorzugehen, erklärte Anwalt Michael Krüger am Montag.
Betroffen wären Marcus Franz, Georg Vetter, und die zuletzt übergelaufenen Abgeordneten Rouven Ertlschweiger und Kathrin Nachbaur.
>> Live ab 21 Uhr: Frank Stronach im "Sommergespräch"
"Kein Verbot der politischen Prostitution"
"In unserem Strafgesetzbuch gibt es kein ausdrückliches Verbot der politischen Prostitution", merkte Krüger an. Juristisch sei die Sache schwer fassbar, weshalb man nun zivilrechtliche Ansprüche prüfe. Vor der Nationalratswahl hätten sich die späteren Abgeordneten nämlich mit der Unterschrift des Ehrenkodex an "bestimmte Werte der Partei Team Stronach" gebunden - nun könnte also ein Verstoß gegen eine zivilrechtliche Vereinbarung vorliegen, argumentiert der Rechtsanwalt.
Krüger will Stronach nun vorschlagen, ein zivilrechtliches Gutachten von einem Universitätsprofessor einzuholen. Die Höhe der Schadenersatzklagen, die im Raum stehen, könnte sich an jenen Beträgen orientieren, die das Team Stronach durch die Abgänge an Klubförderung verliert, erklärte Krüger.
Allein Nachbaur und Ertlschweiger kosten über 300.000 Euro jährliche Klubförderung, Vetter und Franz über 200.000 Euro. Insgesamt geht es um eine Summe von rund 546.000 Euro, die 2016 erstmals gänzlich wirksam wird, für heuer gilt der Verlust aliquot.
(APA)