Asyl: Bundesheer soll Polizei helfen

PK 'ENDBERICHT ZUR REFORM DES GRUNDWEHRDIENSTS': BM KLUG / BM MIKL-LEITNER
PK 'ENDBERICHT ZUR REFORM DES GRUNDWEHRDIENSTS': BM KLUG / BM MIKL-LEITNERAPA/HANS KLAUS TECHT
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Das Innen- und Verteidigungsministerium beraten über einen Assistenzeinsatz der Truppe. Im Ernstfall muss die gesamte Bundesregierung zustimmen.

Was sollen sie tun? Und für wie lang? Seit Donnerstag brütet ein Koordinationsstab des Innenressorts über mögliche Bereiche, in denen das Bundesheer die Polizei bei der Arbeit mit Flüchtlingen unterstützen kann. Auch mit dem Verteidigungsressort ist man in Kontakt – ein Ergebnis könnte in einigen Tagen folgen. Grund für die Verhandlungen: Die Ressourcen des Innenressorts neigen sich im Flüchtlingsbereich dem Ende zu. Ministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) schloss in der „ZiB 2“ nicht aus, einen Assistenzeinsatz des Heeres anzufordern.

Wie sind die Assistenzeinsätze des Bundesheeres geregelt?

Im Wehrgesetz finden sich die vier Hauptaufgaben des Heeres. Neben der militärischen Landesverteidigung und Hilfeleistungen im Ausland ist auch die Unterstützung im Inland vorgesehen. Wird sie darum gebeten, rückt die Truppe zur Katastrophenhilfe aus (für Juristen: bei „Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges“). Soldaten können auch zur Unterstützung der Behörden angefordert werden, wenn es um „die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit des Landes“ geht.

Wer kann das Bundesheer für einen Assistenzeinsatz heranziehen?

Hier muss man unterscheiden: Geht es um den Katastrophenschutz (etwa um Hilfe nach Überschwemmungen), können Bund, Länder und Gemeinden das Heer um Unterstützung bitten. Wenn die innere Sicherheit und Ordnung gefährdet sind und mehr als 100 Soldaten im Einsatz sein sollen, sind die Kompetenzen eingeschränkt: In absoluten Notfällen („bei unmittelbar drohendem Schaden“) kann das Innenministerium allein um Hilfe bitten. Sonst ist nur die Bundesregierung dazu befugt.

Wie realistisch ist es also, dass die Soldaten in den kommenden Wochen eingesetzt werden?

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Heer ausrückt. Im Innenressort fühlt man sich mit der wachsenden Anzahl an Flüchtlingen alleingelassen, beklagt die Personalvertretung. Hilft die Truppe mit, wäre dies ein Signal an die Polizei. Bringt Mikl-Leitner konkrete Pläne vor, wird die Regierung nicht Nein sagen.

Wofür können Soldaten also eingesetzt werden?

Das ist höchst unterschiedlich. Mikl-Leitner deutete bereits an, Hilfe bei der Verpflegung und dem Transport von Flüchtlingen zu benötigen. Allerdings muss beim Ansuchen eines Assistenzeinsatzes immer auch argumentiert werden, warum diese Tätigkeit „nur unter Mitwirkung des Bundesheeres“ bewältigt werden kann, heißt es im Wehrgesetz. Außerdem müssen der voraussichtliche Umfang und die Dauer angeben werden.

Wer trägt die Kosten für einen Assistenzeinsatz des Bundesheeres?

Der Assistenzeinsatz wird aus dem Budget des Verteidigungsressorts bezahlt. Schließlich sind diese Hilfestellungen im Gesetz als Aufgabe der Truppe definiert.

Welche Assistenzeinsätze gab es schon in der Vergangenheit?

Der bekannteste Einsatz ist wohl jener zur Grenzsicherung im Burgenland: Ab 1991 was das Heer 21 Jahre lang im Einsatz. Zunächst sollte die Truppe illegale Grenzübertritte verhindern. Ab der Schengen-Erweiterung durften Soldaten nur noch Meldungen an die Polizei erteilen. Insgesamt waren 356.000 Soldaten im Einsatz – sie verzeichneten 90.648 Aufgriffe illegaler Grenzgänger.

Gibt es auch andere Möglichkeiten, vom Heer Hilfestellungen zu bekommen?

Das Heer bietet Unterstützungsleistungen an: Dabei geht es um bezahlte Hilfsarbeiten wie die Präparierung von Pisten. Voraussetzung: Die Soldaten müssen dabei auch ihre militärischen Kompetenzen trainieren.

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