Familiengeld: Sparen im Ausland

Familiengeld: Sparen im Ausland
Familiengeld: Sparen im Ausland(c) APA/ROBERT JAEGER (ROBERT JAEGER)
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Experte Mazal hält die Höhe der Familienbeihilfe je nach Kaufkraft für „vertretbar“, rät aber zu einer EU-weiten Neufestlegung. Die SPÖ-ÖVP-Regierung möchte eine Klärung vor den Wahlen im Herbst.

Wien. Für Familien mit Kindern im Ausland könnte es künftig je nach EU-Land gestaffelte, geringere Zahlungen von Familienbeihilfen geben. Österreichs Regierungsspitze hat im Juni den Auftrag erteilt, über den Sommer eine gemeinsame Position von SPÖ und ÖVP zu Einsparungen und etwaigen Änderungen bei Sozialleistungen, die ins Ausland überwiesen werden, zu erarbeiten. Nach Informationen der „Presse“ stehen die Familienbeihilfen dabei im Zentrum. Auslöser war ein Vorstoß von Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP), der sich im Juni aus Spargründen für eine Änderung der Sozialsysteme in der EU ausgesprochen hat. 

Die rot-schwarze Koalition strebt rasch eine Klärung an. Als Grund wird genannt, die Regierungsparteien wollten die Frage der Sozialleistungen ins Ausland vor den Wahlen in Oberösterreich am 27. September und in Wien am 11. Oktober vom Tisch haben. Die Festlegung einer einheitlichen SPÖ-ÖVP-Position soll verhindern, dass im Wahlkampf darüber die Diskussion voll ausbricht. Denn es wird befürchtet, dass von einem Streit über Verschärfungen einmal mehr nur die FPÖ profitieren würde.

Die meisten Beihilfen nach Ungarn

Faktum ist, dass in Österreich die Gesamtsumme der ins Ausland bezahlten Familienbeihilfe in den vergangenen Jahren stark gestiegen ist – auf rund 206 Millionen Euro im Jahr 2013. Das waren um 56 Millionen mehr als 2010. Der Großteil dieses Familiengeldes geht mit 65 Millionen Euro nach Ungarn. 49 Millionen Euro sind es in der Slowakei, 31 Millionen für Polen, zwölf Millionen Euro gehen nach Rumänien.

Im Jahr 2011 hat der damalige Finanzstaatssekretär und jetzige ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka schon einmal die Kürzung der Familienbeihilfen ins Ausland vorgeschlagen. Die Diskussion darüber ist danach jedoch wieder eingeschlafen.

Neuregelung auf EU-Ebene?

Eine Einstellung der Zahlungen ins Ausland gilt aufgrund der EU-Regeln als ausgeschlossen. Genauer geprüft wird allerdings eine Einschränkung, bei der sich die Höhe der Beihilfen nach der jeweiligen Kaufkraft im Herkunftsland richtet. „Ich halte das schon jetzt für vertretbar“, sagte der Arbeits- und Sozialrechtsexperte Wolfgang Mazal im Gespräch mit der „Presse“. Nach der entsprechenden EU-Richtlinie ist die Beihilfe in gleicher Weise zu gewähren. Die bisherige Auslegung sei, dies sei auf die Höhe, nicht auf die Kaufkraft bezogen sei. Eine Klarstellung sei notwendig. Ob Österreich einen Alleingang machen solle? „Das würde ich nicht empfehlen“, meint Mazal. Er rät zu einer „politischen Absicherung“ durch eine Neufestlegung in der EU. Nach einem Vorstoß des britischen Premiers David Cameron wird sich ab Herbst eine Arbeitsgruppe in Brüssel damit befassen.

Steuerexperte Werner Doralt hat bereits Ende Juni in einem Beitrag für das Rechtspanorama der „Presse“ eine Staffelung der Familienbeihilfen ins Ausland nach den dortigen Lebenshaltungskosten als möglich und nicht diskriminierend erachtet. Höhere Zahlungen an Kinder etwa in Rumänien, deren Vater in Österreich arbeitet, könnten umgekehrt von anderen rumänischen Familien als diskriminierend betrachtet werden.

Eine aus mehreren Ministerien bestehende Arbeitsgruppe der Koalition beschäftigt sich hinter den Kulissen mit dem Thema. Während Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) vor Wochen gegen Kürzungen von Sozialleistungen aufgetreten ist, hält er sich die Entscheidung bei den Familienbeihilfen bis zur Prüfung durch Experten offen. Denn es soll vermieden werden, dass eine gestaffelte Auszahlung von der EU gekippt wird.

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