Wo die Natur jedermann gehört

Zelten erlaubt!
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Niemand erntet einen bösen Blick, wenn er in Schweden, Norwegen oder Finnland an einem Seeufer ins Wasser springt. Und zwar unabhängig davon, wem es gehört. Der Grund? Es gilt das Jedermannsrecht.

Wer sich nicht mehr darüber ärgern will, dass er praktisch nirgendwo am Ufer des Wörthersees ins Wasser springen kann, ohne eine Besitzstörungsklage zu riskieren, sollte seinen Urlaub doch besser in einem anderen Land verbringen. Vorschlagsweise in einem, in dem das sogenannte Jedermannsrecht gilt. Norwegen, Finnland, Schweden, Schottland, aber auch die Schweiz bieten sich da als Reiseziele an. Denn dort dürfen Sie und jedermann die Natur grundsätzlich nützen, und zwar unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am jeweiligen Grund und Boden.

Freilich ist das Jedermannsrecht in jedem Land anders ausgeprägt. Kein Wunder, handelt es sich dabei doch um Gewohnheitsrecht, also ungeschriebenes Recht, das sich über Jahrhunderte durch andauernde Übung nach und nach herausgebildet hat.

Erst viel später gingen manche Länder, wie etwa Norwegen, dazu über, das „allemannsretten“ 1957 in einem „Gesetz über das Leben im Freien“ zu kodifizieren. Schottland schrieb das Everman's right erst 2003 im Land Reform Act fest.

Trotzdem die Usancen voneinander abweichen, ist eines sicher: In all den genannten Ländern hat niemand böse Blicke oder anderes Ungemach zu befürchten, wenn er sich in einem See abkühlen, paddeln oder segeln will. Der Zugang zu allen Gewässern, also auch zu Flüssen und dem Meer, ist nämlich grundsätzlich frei.

Wesentlich größer als in heimischen Gefilden ist die Toleranz auch für jene, die sich gern in der Nacht unter freiem Himmel aufhalten. Der Österreicher, der Zelte nur auf dem Campingplatz vermutet, wundert sich deshalb erst einmal nicht schlecht, wenn er etwa auf den Lofoten, einer kleinen Inselgruppe an der Küste Norwegens, viele kleine Zelte auf den Meeresklippen oder ein Biwak in einer idyllischen Waldlichtung sichtet.

Wer sich von der Zivilisation weit abgesondert hat und dennoch seinen Hunger stillen will, der darf sich an allem laben, was die Natur so zu bieten hat. Obst, Beeren und Pilze dürfen für den Eigenbedarf gepflückt werden.

In Norwegen (nicht jedoch in Schweden) ist auch das Fischen im offenen Meer und in Fjorden erlaubt. Von dieser Möglichkeit machen Jung und Alt reichlich Gebrauch. Etwa um dann die Fische auf Holzsteckerln über dem Feuer zu grillen. Denn das Jedermannsrecht erlaubt auch, dass auf unkultiviertem Land ein Lagerfeuer angezündet wird. Allerdings muss dabei die größtmögliche Vorsicht an den Tag gelegt werden.

Nicht nur gebotene Vorsicht, sondern auch die gelebte Devise „Nichts stören und nichts zerstören“ dürften ein Grund dafür sein, weshalb das Jedermannsrecht in Nordeuropa auch heute noch nicht infrage gestellt wird. Welche Spielregeln beachtet werden sollten, ist daher nicht nur in diversen Reiseführern nachzulesen. Auch auf Schildern an den Straßen wird ebenfalls auf die absoluten No-Gos hingewiesen: Jagen fällt nicht unter das Jedermannsrecht. Und wer sein Zelt aufstellen will, muss zu Privathäusern einen Abstand von 150 Metern einhalten. Wohnmobile haben im freien Gelände nichts verloren. Müll darf nicht in der Natur zurückgelassen und geschützte Pflanzen nicht gepflückt werden. Und in Naturschutzgebieten hat das Jedermannsrecht meist gar keine Gültigkeit.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.08.2015)

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