In Tirol und im Burgenland gibt es den meisten Unmut über das Verfassungsgesetz zur Quartierbeschaffung.
Wien. Die Einigung von SPÖ, ÖVP und Grünen auf ein Verfassungsgesetz zur Bereitstellung von Asylquartieren stößt bei den Bundesländern auf keine große Freude – aber auch nicht auf härteren Widerstand. Josef Pühringer (ÖVP), derzeit Sprecher der Landeshauptleutekonferenz, akzeptiert das Durchgriffsrecht des Bundes als „absolute Notmaßnahme“. „Ich werde alles tun, damit es nicht zur Anwendung kommt“, sagte der oberösterreichische Landeshauptmann am Dienstag.
Die Möglichkeiten dazu hat er: Laut Gesetzesentwurf kann der Bund dann den Umbau von Gebäuden anordnen bzw. Container aufstellen, ohne ein Bewilligungsverfahren durchführen zu müssen, wenn das betreffende Bundesland seine Quote nicht erfüllt. Asylquartiere können dann von der Gemeinde nicht mehr mit den Mitteln der Bauordnung oder der Raumordnung bekämpft werden.
Auch andere Landeshauptleute signalisieren zähneknirschend Zustimmung. Salzburgs Landeshauptmann, Wilfried Haslauer (ÖVP), sieht einen „schweren Eingriff in die Verfassung“, abgemildert allerdings durch die strengen Kriterien, die zeitliche Befristung bis 2018 und die vorgesehene Anhörung der Länder. Erwin Pröll (Niederösterreich, ÖVP) sieht es angesichts der „extremen nationalen Herausforderung“ als gerechtfertigt an, Hermann Schützenhöfer (Steiermark, ÖVP) nimmt es zur Kenntnis. Auch Markus Wallner (Vorarlberg, ÖVP) hält das Durchgriffsrecht für „akzeptabel, bejubeln tue ich es nicht“. Vorarlberg hat übrigens selbst schon ein Durchgriffsrecht des Landes gegenüber den Gemeinden geschaffen. Der Kärntner Landeshauptmann, Peter Kaiser (SPÖ), hätte sich eine kürzere Befristung des Gesetzes auf ein Jahr gewünscht. Und Wiens Bürgermeister, Michael Häupl (SPÖ), findet das Gesetz schlicht okay.
Kritik aus dem Burgenland
Die schärfste Kritik kommt aus Tirol und dem Burgenland. Der Tiroler Landeshauptmann, Günther Platter (ÖVP), sieht einen „massiven Eingriff in die Kompetenzen der Länder und Gemeinden“ und warnt vor Widerständen und Aufregung vor Ort, wenn nicht das Einvernehmen mit den Kommunen hergestellt wird. Absolut gegen das Gesetz ist der burgenländische Landeshauptmann, Hans Niessl (SPÖ). Er wehrt sich gegen den Eingriff in die Gemeindeautonomie und befürchtet, dass auch in kleineren Gemeinden Großquartiere errichtet werden, wenn der Bezirk die Quote von 1,5Prozent Flüchtlingen nicht erreicht. Damit übertrete man die Toleranzgrenze der Bevölkerung.
Die vom Koalitionspartner FPÖ gewünschte Volksbefragung will Niessl aber nicht machen. Die FPÖ plädiert dafür, die Bevölkerung zu fragen, ob eine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung eingebracht werden soll. Eine derartige Verfassungsklage sei aber vermutlich gar nicht zulässig, konterte Niessl: „Man darf keine Schmähbefragung machen.“
Eine Möglichkeit gäbe es allerdings, das Gesetz zu verhindern: Der Bundesrat als Länderkammer muss mit Zweidrittelmehrheit zustimmen, weil in Länderrechte eingegriffen wird. Allerdings haben SPÖ, ÖVP und Grüne mit 49 Mandaten eine recht komfortable Mehrheit im Bundesrat. Für die Zweidrittelmehrheit sind 41 Stimmen notwendig. Selbst wenn die burgenländischen Abgeordneten ausscheren sollten, würde das nicht viel ändern. Das Burgenland hat nämlich nur drei Abgeordnete in der Länderkammer, zwei davon stellt die SPÖ.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.08.2015)