Die Regierung überlegt Einsatz eines „Flüchtlingskoordinators“.
Wien. Die von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) angekündigte Verschärfung der Schlepper-Strafbestimmung soll gemeinsam mit der Verfassungsbestimmung zum Durchgriffsrecht als Initiativantrag vom Nationalrat beschlossen werden. In Kraft treten soll sie spätestens am 1. Jänner, sagte Brandstetters Sprecherin am Sonntag. Für die Verfassungsbestimmung zur Flüchtlingsunterbringung wurde eine Sondersitzung am 1. September ins Auge gefasst. In dieser soll auch die Schlepperregelung verschärft werden. Brandstetter möchte die Kriterien für die Höchststrafe von zehn Jahren und die U-Haft neu regeln: Schlepper sollen nicht erst in U-Haft genommen werden können, wenn gewerbsmäßig zehn Personen unter Gefährdung ihres Lebens ins Land gebracht wurden. Die SPÖ sei mit dem Vorhaben einverstanden, sagte Kanzleramtsminister Josef Ostermayer laut „Österreich“.
Auch an anderer Stelle arbeitet man an Verbesserungen. Angesichts der Probleme mit der Unterbringung der vielen Flüchtlinge überlegt die Bundesregierung laut „Kurier“, einen Flüchtlingskoordinator einzusetzen. In Wien gibt es mit FSW-Chef Peter Hacker schon länger einen Flüchtlingskoordinator, die Steiermark hat erst am Freitag den ehemaligen Leiter des Katastrophenschutzreferats, Kurt Kalcher, dazu ernannt.
Jede Verbesserung in der interministeriellen Koordination und der Koordination zwischen den Gebietskörperschaften sei zu begrüßen, vor allem im Hinblick auf die Verfassungsbestimmung zum Durchgriffsrecht, ließ Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) durch einen Sprecher dazu ausrichten. Unterdessen sagte der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP), dass er mit der „temporären Notmaßnahme“ des Durchgriffsrechts des Bundes im Extremfall sogar leben könnte. Schwer tue er sich mit Quoten auf Gemeindeebene, denn dafür brauche es Räumlichkeiten, und die gebe es in manchen Gemeinden eben nicht. Weiters forderte er den Bund auf, besser mit den Gemeinden zu kommunizieren. (red./APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.08.2015)