Sachwalter künftig nicht mehr auf Dauer bestellen?

MINISTERRAT: BRANDSTETTER (V)
MINISTERRAT: BRANDSTETTER (V)(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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Justizminister Wolfgang Brandstetter will gegen die starke Zunahme der Sachwalterbestellungen vorgehen. Bedürfnisse der Betroffenen sollen im Mittelpunkt stehen, Alternativen geprüft werden.

Alpbach/Wien. Die Zahl der Sachwalterschaften in Österreich hat sich seit dem Jahr 2003 von 30.000 auf 60.000 verdoppelt. So viele erwachsene Menschen können also ihre rechtlichen Angelegenheiten zumindest zu einem Teil nicht mehr selbst erledigen. Bei den heute, Mittwoch, beginnenden Rechtsgesprächen in Alpbach skizziert Justizminister Wolfgang Brandstetter, wie er mit einer Reform des Sachwalterrechts die verbreitete Einschränkung der persönlichen Dispositionsfreiheit eindämmen will. Unter anderem will Brandstetter erreichen, dass Sachwalter künftig nicht mehr auf Dauer bestellt werden.

Nur bei zwingendem Bedarf

Für Brandstetter ist jede Sachwalterschaft, bei der die betroffene Person erkennt, dass ihr die rechtliche Handlungsfreiheit genommen wurde, „eine Sachwalterschaft zu viel“, so der Minister im Gespräch mit der „Presse“. Denn die Bestellung sollte ja voraussetzen, dass der Person die Fähigkeit zu dieser Einsicht fehlt. Brandstetter will erreichen, dass die Sachwalterschaft nur noch in jenen Fällen zum Tragen kommt, in denen sie unbedingt erforderlich ist. Bevor ein Sachwalter – er könnte künftig Erwachsenenvertreter heißen – bestellt wird, soll die betroffene Person so lange wie möglich in der Lage sein, selbstbestimmt zu handeln: etwa durch einen Ausbau der Vorsorgevollmacht und der Angehörigenvertretung. Beides erlaubt es den Betroffenen, vor dem Verlust ihrer Handlungsfähigkeit selbst zu entscheiden, wer später für sie agieren soll.

„Lückenbüßerfunktion“

Bis Ende des Jahres läuft an 18 Gerichtsstandorten das Modellprojekt „Unterstützung zur Selbstbestimmung“, bei dem gezielt auf Alternativen zur Sachwalterschaft hingearbeitet wird. Dabei sieht Brandstetter allerdings nicht bloß die Justiz gefordert, sondern auch die Länder mit deren sozialarbeiterischen Aufgaben.

„In vielen Fällen geht es auch um bloße Unterstützung und Zuwendung. Hier hat die Sachwalterschaft eine Lückenbüßerfunktion eingenommen, weil andere Hilfen fehlen“, so Brandstetter. Um das Risiko ungültiger Verträge auszuschließen, wird derzeit oft früh nach einem Sachwalter gerufen, ohne dass man sich mit der betroffenen Person selbst auseinandergesetzt hätte.

Aber auch das Sachwalterrecht selbst soll künftig schonender eingesetzt werden. So soll sich die Vertretung nur noch auf konkrete Fälle beziehen – einen „Sachwalter für alle Angelegenheiten“ soll es nicht mehr geben. Vielmehr will das Ministerium erreichen, dass die rechtliche Hilfestellung sich stets auf klar umschriebene Lebenssachverhalte bezieht: etwa den Wechsel in ein Heim. Die Vertretung soll dann automatisch enden, wenn die Angelegenheit erledigt ist oder wenn eine gewisse Frist verstrichen ist. Bisher ist es schwierig, eine Sachwalterschaft zu beenden.

Für Brandstetter muss klar sein, dass die betroffene Person mit ihren Wünschen und Bedürfnissen im Mittelpunkt stehe. Diese Personen sollen in die Lage versetzt werden, ihr Leben selbstbestimmt und autonom zu bewältigen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.08.2015)

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