Urheberrecht: Wie Gesetze Ungleichheit geradezu fördern

Eva Inés Obergfell schlägt vor, Vergütungsverträge einer Klauselkontrolle zu unterziehen. So wie es im Mietrecht gut funktioniert.

Die Theorie ist simpel. Dem Urheber, der ein geistiges Werk oder eine kreative Leistung geschaffen hat, steht gesetzlich eine „angemessene“ Vergütung zu, wenn ein Dritter sein Werk nutzt oder die Früchte genießt.
In der Theorie sei das brillant, sagt Eva Inés Obergfell, Professorin an der Humboldt-Universität zu Berlin. In der Praxis aber sei das ganz schwierig durchzusetzen. Und sorge in mehrfacher Hinsicht für Ungleichheit. Vor dem Gesetz sei es vollkommen egal, ob ein Autor einen großen Namen habe oder ein Newcomer sei, sagt die Juristin: Beide sind darauf angewiesen, mit dem Verwerter eine Vergütung zu verhandeln. Ein bekannter Autor könne mehr holen, ein Newcomer muss nehmen, was er kriegt. Und wer seine Dissertation veröffentlichen wolle, müsse auch noch den Druckkostenbeitrag draufzahlen. „Das ist gar keine Qualitätsfrage, sondern eine Frage der ,Marktqualität‘, die dem Autor zugeschrieben wird“, sagt Obergfell. Frei übersetzt: Das Gesetz geht davon aus, dass alle gleich sind – und schafft Ungleichheit.

Wer klagt, verliert

Die Bemühungen, in Deutschland einen Tarif für „angemessene Vergütungen“ auszuhandeln, scheiterte. Daher bleibt Urhebern nur der Klagsweg. In der Praxis führe das zur nächsten Ungleichheit, sagt Obergfell. Denn ein Urheber, etwa ein Architekt, der noch voll im Geschäft steht, werde keinen Prozess riskieren. Überspitzt formuliert: Wer klagt, verliert – entweder den Prozess oder den Ruf in der Branche (und bekommt keine Aufträge mehr). Nur Etablierte können es sich leisten, sich mit dem Verwerter anzulegen.

Abhilfe könnten die Gerichte schaffen, wenn sie – wie im Mietrecht – Standardverträge, die Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten, inhaltlich kontrollierten. „Über die Klauselkontrolle ist eine gewisse Korrektur der aus dem Ruder laufenden Vertragspraxis zu erreichen“, sagt Obergfell. Aus dem Ruder laufen, weil Urheber über Buy-out-Verträge alle Rechte abgeben müssen. Also Themenpark-, Merchandising- und Filmrechte – und sie bekommen dafür auf gut Deutsch „'n Appel und 'n Ei“.
Hoffnungen setzt Obergfell in die EU. Im Raum steht, eine Urheberrechts-Verordnung zu schaffen.

Enorm wirke auch die Digitalisierung und die Internet-Euphorie auf die urheberrechtliche Diskussion. Manchmal scheine es, sagt Obergfell, „als stünde das ganze Urheberrecht zur Disposition“. Und spätestens mit Open Source und Open Access wurde die Debatte höchst emotional. Denke man dieses Thema politisch, stehe dahinter eine Vergesellschaftung des geistigen Eigentums, also dessen, was ein Mensch geschaffen hat. Im Ergebnis wird er davon ausgeschlossen und bekommt nichts.

Zudem setzt die Open-Access-Entwicklung (junge) Urheber, die bekannt werden wollen, subtil unter Druck, Werke kostenlos zur Verfügung zu stellen. Noch etwas: Wer auf Urheberrechte pocht, gerät in manchen Kreisen in Verruf, konservativ zu sein. Bei den materiellen Gütern passiere das wohl nicht – auch das ist Ungleichheit.

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