Sachwalterschaft: Willen unterstützen statt ersetzen

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Die Rechtsgespräche kreisten um die geplante Reform der Sachwalterschaft für Personen, die ihre rechtlichen Entscheidungen nicht mehr (allein) treffen können.

Die von Justizminister Wolfgang Brandstetter geplante Reform des Sachwalterrechts geschieht nicht ganz freiwillig: Der Fachausschuss der UN-Behindertenrechtskonvention hat Österreich schon 2013 ermahnt, den rechtlichen und faktischen Umgang mit Personen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können, zu überprüfen. Die Entscheidungsfindung der solcherart behinderten Personen werde zu häufig von anderen ersetzt statt unterstützt. Statt dass also den Betroffenen geholfen würde, selbst zu disponieren, würde zu oft ein Sachwalter an ihrer Stelle entscheiden.
Darauf wies der deutsche Experte Volker Lipp, Professor an der Georg-August-Universität Göttingen, gestern zum Auftakt der Alpbacher Rechtsgespräche hin. Der UN-Fachausschuss ist zwar kein Gericht, sondern ein Expertengremium; seine Aussagen haben aber politisches Gewicht.

Brandstetter unterstützte denn auch die Forderung, der Autonomie der Betroffenen größeres Gewicht zu geben. Und zwar auch aus persönlicher Überzeugung: „Ich habe den Eindruck, dass Sachwalterschaften durchaus vermeidbar sind“, sagte Brandstetter. „Es muss nicht so sein, dass sich die Verdoppelung der Sachwalterschaften auch in den nächsten Jahren fortsetzt.“ Wie berichtet, stieg die Zahl der Sachwaltschaften in Österreich seit 2003 von 30.000 auf 60.000.

Nicht wenige Fälle

Laut Brandstetter gibt es nicht wenige Fälle, wo Betroffene durch ein Schreiben des Gerichts erfahren, dass sie fortan unter Sachwalterschaft gestellt seien. Wenn die Adressaten jedoch erkennen, was dieses Schreiben bedeutet, dann sei dies der schlagende Beweis dafür, dass die Sachwalterschaft nicht angebracht ist. Das Justizministerium prüft deshalb Möglichkeiten, potenziell Betroffene – etwa mittels Erwachsenensozialarbeit – so im Alltag zu unterstützen, dass sie ihre Entscheidungen selbst treffen können.

Das kostet Geld. Doch nach Brandstetters Verständnis sollten solche Probleme eben an der Wurzel gelöst werden und nicht durch ein simples Gerichtsverfahren, an dessen Ende der Hilfsbedürftige von der Sachwalterbestellung verständigt wird. „Das empfinden die Betroffenen als kafkaesk“, sagt Brandstetter. Und eine kafkaeske Justiz wäre zwar die billigste. Gelöst ist damit aber nichts. Brandstetter will deshalb um die nötigen Budgetmittel kämpfen, um gegen die Ursachen der Probleme vorgehen zu können.

Ludwig Bittner, Präsident der Notariatskammer, formulierte Bedingungen, unter denen ein Unterstützungsmodell funktionieren könnte. Der Begleiter müsse integer sein, dürfe keine eigenen Interessen verfolgen, brauche eine geeignete Ausbildung und solle einer Disziplinargewalt unterliegen. Und: Die Unterstützung müsse gut dokumentiert sein.
Soweit Personen trotz allem eine rechtliche Vertretung brauchen, soll diese künftig auf das notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben: etwa indem sie zeitlich begrenzt wird oder nur anlassbezogen eingesetzt wird.

Im Fürstentum Liechtenstein, das das österreichische Sachwalterrecht weitgehend übernommen hat, muss nach fünf Jahren vom Gericht überprüft werden, ob eine Sachwalterschaft noch erforderlich ist, berichtete Liechtensteins Justizminister Thomas Zwiefelhofer. In Österreich ist das bisher nicht der Fall. Doch auch Brandstetter will zukünftig „nicht mehr tabula rasa machen und das ungünstige Schicksal besiegeln“.

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