Überwachung: Filmen bis zum Zaun weiterhin ohne Genehmigung

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Fekter macht Druck auf neue Ermittlungsmethoden, plädiert für eine rasche Einführung der Vorrats-Datenspeicherung. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sah die Vorrats-Datenspeicherung weniger euphorisch.

Weissenbach/Attersee. Bisher fand sich im Datenschutzgesetz keine eindeutige Regelung zur Videoüberwachung – das will die Regierung nun ändern. Mit Jahresbeginn 2010 solle die Novelle in Kraft treten, erklärte der zuständige Staatssekretär Josef Ostermayer am Donnerstag bei der Tagung der Österreichischen Juristenkommission am Attersee.

Die wichtigsten Eckpunkte der nun in Begutachtung geschickten Neuerungen: Das Genehmigungsverfahren soll einfacher werden. Die Videoüberwachung dürfe aber weiterhin nur eingesetzt werden, wenn andere Mittel (etwa eine Alarmanlage) nicht ausreichen, so Ostermayer. Auch ohne Genehmigung könne man aber filmen, wenn die Filmaufnahmen nicht gespeichert werden. Im privaten Bereich darf man Bilder ohne Genehmigung sogar aufzeichnen. Seinen eigenen Garten darf man also immer filmen. Will man aber den davorliegenden (öffentlichen) Gehsteig auch kontrollieren und die Bilder speichern, dann brauche man eine Genehmigung, so Ostermayer.

Einen Rüffel für die Juristentagung gab es von Innenministerin Maria Fekter. Sie beklagte die Formulierung des Tagungsmottos (Alles unter Kontrolle? Überwachung – Privatsphäre – Datenschutz). Die Wörter „Schutz und Ordnung“ würden fehlen, meinte Fekter – und verwies auf die Wichtigkeit von Überwachungsmaßnahmen für die Polizei. Fekter plädierte für eine rasche Einführung der Vorratsdatenspeicherung (Archivierung von Telefon- und Internetdaten aller Bürger). Diese würde man im Kampf gegen Verbrecher „dringend“ brauchen. Auch die Kritiker der Onlinedurchsuchung bekamen ihr Fett ab. „Zu sagen, wir brauchen das nicht – das wäre, wie wenn man die Kriminalität im Porsche fahren lässt und die Polizei fährt im Golf mit angezogener Handbremse hinterher.“

Bandion für strenge Regeln

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sah die Vorratsdatenspeicherung weniger euphorisch. „Gott sei Dank fällt das nicht in meinen Bereich“, erklärte sie. Die Onlinedurchsuchung wiederum solle nur bei „sehr, sehr schwerwiegenden“ Straftaten zur Anwendung kommen dürfen.

Einhellig forderten die Regierungsvertreter mehr Sensibilität der Bevölkerung in Datenschutzfragen. Ostermayer warnte vor den Folgen, wenn man bei Onlinenetzwerken wie Facebook persönliche Daten „einer nicht überschaubaren Öffentlichkeit“ zur Verfügung stellt. Es handle sich hier um ein „neues Phänomen, das hinsichtlich der Legalität an seine Grenzen stößt“, so Fekter.

AUF EINEN BLICK

Juristenkommission. Bei der Frühjahrstagung am Attersee geht es bis morgen, Samstag, um das Thema: „Alles unter Kontrolle? Überwachung – Privatsphäre – Datenschutz.“ Nach der Eröffnung am Donnerstag geht es heute, Freitag, um Online-Durchsuchung und Kontrolle am Arbeitsplatz.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.05.2009)


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