Kampf gegen Wehrpflicht gescheitert

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Verfassungsgerichtshof hält Antrag für chancenlos.

Wien. Der Versuch eines Bürgers, die nur für Männer geltende Wehrpflicht in Österreich zu Fall zu bringen, ist frühzeitig gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof erklärte, dass der Mann keine Verfahrenshilfe erhält, zumal sein Antrag auch inhaltlich chancenlos erscheine.

Der Antragsteller hatte sich auf den Gleichheitssatz berufen, dem die Wehrpflicht widerspreche. Die Höchstrichter erklärten aber, dass die Wehrpflicht für Männer ebenso wie der Gleichheitssatz in der Verfassung stehe. Der Antrag des Mannes erscheine daher schon nach der bisherigen Rechtsprechung „offenbar aussichtslos“ zu sein, sagten die Verfassungsrichter (G395/2015). (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.09.2015)

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