ÖGB: Jobs für Asylwerber nur eingeschränkt

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Gewerkschaft und Wirtschaft sind für Lockerung, Bauarbeiterchef Muchitsch hat Bedenken.

Wien/Graz. Asylwerber sollen künftig grundsätzlich ab dem ersten Tag in Österreich arbeiten dürfen. Dies aber nur dann, wenn sich für einen bestimmten Job kein Arbeitsloser findet. Diese Linie hat der Gewerkschaftsbund (ÖGB) nach Informationen der „Presse“ in einer Sitzung des Bundesvorstands am Donnerstag bekräftigt. Der ÖGB steht damit wie die Wirtschaftskammer hinter der neuen Position von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ). Der ist erst am Mittwoch von seinem bisherigen, strikten Nein bei der Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge abgerückt. Die – eingeschränkte – Arbeitserlaubnis ab Tag eins wäre eine Lockerung gegenüber der geltenden Regelung, weil Flüchtlinge bisher keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Erst nach drei Monaten dürfen sie in der Landwirtschaft, in der Gastronomie oder bei gemeinnützigen Tätigkeiten aktiv werden.

Allerdings gibt es innerhalb des ÖGB weiter Vorbehalte gegenüber einer zu umfassenden Lockerung des Zugangs zum Arbeitsmarkt. Grund dafür sei, wie etwa die Dienstleistungsgewerkschaft Vida angibt, dass eine Ausbeutung der Flüchtlinge als Billigarbeitskräfte und Lohndumping befürchtet würden. Ein ÖGB-Beschluss für einen erleichterten, aber dennoch weiter eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt wurde 2013 gefasst.

„Tür nicht noch weiter aufmachen“

Der Vorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz und SPÖ-Nationalratsabgeordnete, Josef Muchitsch, äußert im Gespräch mit der „Presse“ offen seine Einwände gegen eine zu weit gehende Lockerung: „Die Tür ist schon offen. Wir müssen sie bei der jetzigen Arbeitslosigkeit nicht noch weiter aufmachen.“ Muchitsch hat auch die Aussage des Sozialministers, der nicht mehr strikt Nein zu einer Arbeitserlaubnis für Asylwerber ab dem ersten Tag sagt, so verstanden: „Ein Öffnen ohne Wenn und Aber ist sicherlich nicht gemeint.“ Denn, so Muchitsch weiter: „Das könnte von uns nicht akzeptiert werden.“

Konkret besteht der ÖGB wie auch Muchitsch auf einem sogenannten Ersatzkräfteverfahren, bevor ein Flüchtling einen Job erhält. Das bedeutet in der Praxis: Ein Asylwerber würde eine freie Arbeitsstelle nur dann erhalten, wenn es dafür keinen vorgemerkten Arbeitslosen gibt. Für das Arbeitsmarktservice (AMS) wäre das jedenfalls eine zusätzliche Aufgabe bei der Vermittlung.

Für Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl (ÖVP) steht allerdings im Vordergrund, dass der ÖGB zu einer Lockerung der bisherigen Regelung bei der Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge bereit ist. Die Sozialpartner würden „grundsätzlich übereinstimmen, dass Asylwerber in sämtlichen Branchen die Möglichkeit einer Beschäftigungsbewilligung erhalten sollen“, erklärte Leitl der Austria Presse Agentur.

Der Präsident der Industriellenvereinigung, Georg Kapsch, zeigte sich im ORF-Radio über die Entwicklung der Debatte über die Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge erfreut. Die Industrie sei seit vielen Jahren dieser Meinung. Es gebe „nichts Schlimmeres“, als arbeiten zu wollen und nicht zu dürfen, betonte er.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.09.2015)

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