Asylwesen: Kommt „Höchstzahl“ an Flüchtlingen?

FL�CHTLINGE: FL�CHTLINGE AN DER GRENZE ZU DEUTSCHLAND
FL�CHTLINGE: FL�CHTLINGE AN DER GRENZE ZU DEUTSCHLAND(c) APA/BARBARA GINDL (BARBARA GINDL)
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Regierung kündigt weitere Diskussionen über das Asylrecht an. Asyl auf Zeit soll kommen, die Details sind aber noch völlig offen. Das Innenministerium bekommt mehr Personal für Umsetzung.

Wien. Das von der ÖVP angekündigte Asyl auf Zeit wird nicht die letzte Gesetzesänderung im Bereich des Flüchtlingswesens gewesen sein. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) hat am Dienstag nach dem Ministerrat angekündigt, dass es aufgrund der Dynamik der Flüchtlingssituation weitere Diskussionen geben werde. Und zwar beispielsweise über Sozialleistungen und auch über eine Höchstzahl an Flüchtlingen.

Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) sieht das ähnlich: Zwar hat er gemeint, ein Menschenrecht habe keine Höchstgrenze, allerdings sei die Frage zu stellen, ob Asyl nicht auch andernorts garantiert werden könne. Etwa durch finanzielle Unterstützung der Flüchtlingslager in den Nachbarstaaten Syriens. Österreich sei jedenfalls bereit, sich an Hilfsprojekten der EU zu beteiligen.

Details zu weiteren Änderungen des Asylrechts gibt es noch keine – die Diskussion wird ja erst beginnen. Aber auch die Ankündigung des Asyls auf Zeit ist noch reichlich nebulos. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) soll nun einen Gesetzesentwurf ausarbeiten, ihr Verhandlungspartner in der Koalition ist Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ). Klar ist, dass bei jeder Zuerkennung von Asyl nach drei Jahren und dann nochmals nach fünf Jahren zu prüfen ist, ob der Asylgrund noch vorliegt, ob also der Flüchtling immer noch von Verfolgung bedroht ist.

Zu klären sind aber noch etliche Detailfragen. Etwa, wie die Integrationsmaßnahmen in diesen ersten drei Jahren aussehen werden, und ob Flüchtlinge erst danach Familienangehörige nachholen können, wie dies der oberösterreichische Landeshauptmann, Josef Pühringer (ÖVP), angekündigt hat. Die Regierungsspitze ist übrigens nicht dieser Meinung.

An den Integrationsmaßnahmen werde sich nichts ändern, und auch die Möglichkeit des Familiennachzugs sei weiterhin gegeben. Allerdings: Wird der Asylbescheid nach drei oder fünf Jahren aufgehoben, sei „auch Familien eine Ortsveränderung zuzumuten“, so Mitterlehner, der aber auch klar gemacht hat, dass man nach der Lebenssituation der Betroffenen werde differenzieren müssen. Die Klärung der Frage, wer dann trotzdem in Österreich bleiben darf und wer zurückgeschickt wird, gehört wohl zu den diffizilsten, die die Verhandler in der Koalition nun lösen müssen.

Personal wird aufgestockt

Klar ist jedenfalls, dass für die zusätzlichen bürokratischen Vorgaben – jeder Akt muss nach drei Jahren nochmals geprüft werden – auch zusätzliche Resourcen zur Verfügung gestellt werden müssen. Das Kanzleramt hat dem Innenministerium schon zusätzliche Planstellen zugesichert. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl könnte von derzeit rund 600 auf 900 Planposten aufgestockt werden, kündigte die zuständige Staatssekretärin, Sonja Steßl (SPÖ), an. Eine weitere Aufstockung von anderen öffentlichen Bereichen, in denen die Bediensteten nicht mehr gebraucht werden, um bis zu 230 Personen sei möglich, wobei 80 Bedienstete aus dem Verteidigungsministerium bereits konkretes Interesse gezeigt haben. Staatssekretärin Steßl nannte auch Dienstzuteilungen und temporäre Aushilfen als Möglichkeiten für flexible Beschäftigungsmöglichkeiten.

Bundesheer braucht zusätzliche Mittel

Hilfe wird vermutlich ebenso das finanzschwache Bundesheer bald benötigen. Denn dieses muss laut Gesetzeslage den Assistenzeinsatz für die Flüchtlingshilfe aus eigenen Mitteln bestreiten, was nach mehreren Sparpaketen und einer angespannten Finanzlage auf Dauer schwer möglich sein wird. Verteidigungsminister Gerald Klug beziffert für den Einsatz in zehn Tagen mit 2,3 Millionen Euro und möchte dafür eine Vergütung aus dem Finanzressort. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) steigt aber vorerst noch auf die Bremse: Sein Ressort werde die genannten Kosten genau überprüfen. Danach könne man klären, wie das geregelt und finanziert wird.

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("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.09.2015)

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