Im umstrittenen Präzedenzfall der Konzernklage Vattenfall gegen Deutschland schlägt sich Brüssel nun auf die Seite des geklagten EU-Mitgliedstaats.
Brüssel. Die EU-Kommission versucht derzeit auf mehreren Fronten, den Vorbehalten breiter Bevölkerungsschichten gegen das Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) entgegenzuwirken. Nach dem eben erst präsentierten Vorschlag von EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström für ein glaubwürdigeres Schiedsgerichtsverfahren mischt sich die EU-Kommission nun auch in einen umstrittenen Präzedenzfall ein. Sie hat sich in der Milliardenklage des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg auf die Seite von Deutschland geschlagen. Nach Einschätzung der EU-Kommission ist es nicht mit EU-Recht vereinbar, dass ein Unternehmen aus einem EU-Mitgliedsland ein anderes EU-Mitgliedsland vor einem Schiedsgericht in den USA verklagt.
Vattenfall fordert nach Informationen aus deutschen Regierungskreisen 4,7 Milliarden Euro, weil es seine Investitionen in Deutschland durch den beschleunigten Atomausstieg gefährdet sieht. Der Fall wird von TTIP-Gegnern gern als Beispiel genannt, wie Konzerne die nationale Gesetzgebung zu beeinflussen versuchen. Der Schutz von Investoren und ihre Möglichkeit, bei privaten Schiedsgerichten gegen diskriminierende Regeln eines Gastlandes zu klagen, war durch die Vattenfall-Klage in schlechtes Licht geraten. Nun will die EU-Kommission diesen negativen Präzedenzfall rasch beseitigt wissen.
Deutschland musste laut einem Bericht im „Handelsblatt“ bereits 2,4 Mio. Euro an Rechtsanwaltskosten für die Abwicklung des Schiedsgerichtsverfahrens zahlen. Vattenfall hatte sich als international agierendes Unternehmen auf bestehende Verträge zum Investorenschutz berufen. (ag./wb)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.09.2015)