Stadler darf sich nicht mehr Volksanwalt nennen

Ewald Stadler
Ewald Stadler(c) APA (Herbert Pfarrhofer)
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Die Volksanwaltschaft hat eine einstweilige Verfügung gegen den BZÖ-Spitzenkandidaten für die EU-Wahl erwirkt. Seine Plakate muss er aber nicht abhängen.

Der BZÖ Spitzenkandidat für die EU-Wahl Ewald Stadler darf sich ab sofort nicht mehr als Volksanwalt bezeichnen. Das geht aus einer einstweiligen Verfügung des Gerichtes hervor, berichtete die Vorsitzende der Volksanwaltschaft Gertrude Brinek am Freitag.

Demnach ist es Stadler ab sofort untersagt, den Begriff Volksanwalt zu verwenden, insbesondere mit der Wortfolge "Post an den Volksanwalt" beziehungsweise "Post vom Volksanwalt".

Die einstweilige Verfügung im Wortlaut

"Stadler wird bis zur rechtskräftigen Beendigung des anhängigen Zivilverfahrens "mit sofortiger Wirkung untersagt, für sich die Bezeichnung 'Volksanwalt' zu verwenden, dies insbesondere mit den Wortfolgen 'Post vom Volksanwalt' oder 'Post an den Volksanwalt', soferne nicht die Gefahr der Zuordnungsverwirrung oder der Verwechslung mit den von der klagenden Partei verwendeten Bezeichnungen 'Volksanwaltschaft', 'Volksanwalt' oder 'Volksanwältin' (jeweils in Ein- und Mehrzahl) durch Hinzufügung eines Zusatzes ausgeschlossen ist, mit dem klargestellt wird, dass der Beklagte lediglich in einer früheren Amtsperiode Mitglied der Volksanwaltschaft war."

Stadler wird im EU-Wahlkampf auf Plakaten und in Inseraten als "Unser Volksanwalt in Brüssel" bezeichnet. Die Volksanwaltschaft sieht darin einen Missbrauch und eine Irreführung der Bürger und hat deshalb geklagt. Stadler war von 2001 bis 2006 Volksanwalt.

Plakate müssen nicht abgenommen werden

Wie Brinek erklärte, bedeutet die einstweilige Verfügung, dass Stadler keine neuen Inserate mit dem Begriff Volksanwalt schalten und auch keine neuen Plakate affichieren dürfe. Bereits hängende Plakate müsse er aber nicht abnehmen lassen. Für den Fall, dass sich Stadler nicht daran halten sollte, wären Geldstrafen möglich, so Brinek. Ihr Kollege Peter Kostelka betonte, dass es der Volksanwaltschaft nicht um einen Eingriff in den Wahlkampf gehe, sondern dass man eine parteipolitische Vereinnahmung der Volksanwaltschaft verhindern wolle.

Stadler ortet "Etappensieg"

Stadler sieht in der einstweiligen Verfügung einen "Etappensieg". Der Zusatz "in Brüssel" würde eine Zuordnungsverwirrung ausschließen: "Somit ist das für uns geschützt. Jetzt hab ich es amtlich und brauche nicht einmal meine Plakate abbauen", so Stadler.

"Das ist wie vorausgesagt eine Blamage der Sonderklasse für die Volksanwaltschaft", welche damit unfreiwillige Wahlkampfunterstützung geleistet habe. Zugestellt worden sei ihm oder dem BZÖ die Einstweilige Verfügung noch nicht, aber auch das "juckt" Stadler nach eignen Angaben nicht: "Das ist ein so ein schöner Beschluss. Das gefällt mir".

(APA)

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