Mas wegen „illegaler“ Befragung zur Unabhängigkeit angeklagt.
Barcelona. Nach dem Sieg separatistischer Parteien in Katalonien verschärfen sich die Spannungen zwischen Madrid und Barcelona: Der nationalistische Regierungschef Artur Mas muss sich jetzt auch noch wegen Separatismus vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, für die „illegale“ Volksbefragung im November 2014 verantwortlich zu sein.
Konkret wird Mas wegen Unterschlagung öffentlicher Gelder, zivilen Ungehorsams, Rechtsbeugung und Amtsanmaßung angeklagt: Mas, Kataloniens Vize-Ministerpräsidentin Joana Ortega sowie Bildungsministerin Irene Rigau müssen sich am 15. Oktober gegen die Anklagepunkte verteidigen.
Illegale Volksbefragung
Im vergangenen Jahr hatte das Verfassungsgericht in Madrid ein von Artur Mas am 9. November 2014 geplantes Unabhängigkeitsreferendum ausgesetzt. Die Regierung hatte zuvor gegen die Abstimmung geklagt. Mas beraumte trotzdem die 5,5Millionen stimmberechtigten Katalanen ein – nannte es allerdings eine nicht bindende Bürgerbefragung. Zwei Millionen Menschen, mehr als ein Drittel der stimmberechtigten Katalanen, nahmen daran teil. Gut 80 Prozent sprachen sich für eine Trennung von Spanien aus.
Laut Justiz hat sich Mas nicht an den Spruch des Verfassungsgerichts gehalten, das das Unabhängigkeitsreferendum verboten hat. Denn nach der Bürgerbefragung rief Mas vorgezogene Regionalwahlen aus, die gleichzeitig als „Plebiszit“ zur Unabhängigkeit dienen sollten. Bei der Abstimmung erreichten die separatistischen Parteien eine absolute Parlamentsmehrheit, aber keine Stimmenmehrheit. (ag.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.09.2015)