Deutscher Bundestag beschließt "Schuldenbremse"

Peer Steinbrueck
Peer Steinbrueck(c) AP (Kirsty Wigglesworth)
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Die Schuldenbremse sieht vor, dass der Bund von 2016 an in normalen Zeiten nicht mehr als 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts Schulden machen darf.

In Deutschland soll die explodierende Staatsverschuldung langfristig gestoppt werden. Der Bundestag hat dazu am Freitag mit den Stimmen der Großen Koalition - CDU, CSU und SPD - eine "Schuldenbremse" beschlossen. Bund und Länder sollen durch eine entsprechende Festlegung in der Verfassung verpflichtet werden, eine strikte Begrenzung der Schulden in ihren Haushalten einzuhalten. Die Länder dürfen von 2020 an gar keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Der Bund hat einen geringen Spielraum von etwa acht Milliarden Euro.

In namentlicher Abstimmung votierten Grüne und Linke gegen diese Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen. Die FDP enthielt sich. Sie will im Bundesrat - der zweiten Parlamentskammer - am 12. Juni aber sicherstellen, dass die Reform in Kraft treten kann, wenn die SPD über die Länder keine Lockerung der Schuldenbremse durchsetzt. 418 Abgeordnete stimmten für die Änderung der Verfassung. Die Zwei-Drittel-Mehrheit lag bei 408 Stimmen. Es gab 109 Nein-Stimmen und 48 Enthaltungen.

"Historische Tragweite"

Finanzminister Peer Steinbrück sprach von einer "finanzpolitischen Entscheidung von historischer Tragweite". Sie stärke die Entscheidungsfähigkeit des Staates und schwäche sie nicht, wie das Kritiker behaupteten. Auch die Bonität Deutschlands auf den internationalen Finanzmärkten werde damit gesichert. Angesichts der Finanzkrise wird die jährliche Bruttokreditaufnahme allein des Bundes laut Steinbrück bei 330 Milliarden Euro liegen.

Die sogenannte Schuldenbremse sieht vor, dass der Bund von 2016 an in wirtschaftlich normalen Zeiten nicht mehr als 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) Schulden machen darf. Die Länder sollen ab 2020 gar keine neuen Kredite mehr aufnehmen dürfen. Zum Abbau ihrer Altschulden erhalten sie zusätzliche Hilfen von insgesamt 7,2 Milliarden Euro, die sich Bund und Länder teilen. Derzeit liegt der Schuldenberg von Bund und Ländern bei 1.600 Milliarden Euro mit steigender Tendenz.

Klage gegen Verschuldungsverbot

SPD-Fraktionschef Peter Struck wies Vorwürfe zurück, die Schuldenbegrenzung werde den Staat knebeln. "Dieser Vorwurf ist absurd" sagte er. Unbeeindruckt zeigte sich Struck von Überlegungen einzelner Landtagsfraktionen etwa in Schleswig-Holstein, gegen das Verschuldungsverbot in Karlsruhe zu klagen. Sollte der Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit die jetzt gefundenen Vereinbarungen zur Schuldenbremse für die Länder ändern, werde die SPD im Bundestag aber dem zustimmen, sagte er.

Volker Wissing und Ernst Burgbacher von der FDP bezeichneten die Vereinbarungen zur Schuldenbremse als "kleiner gemeinsamer Nenner", den die FDP eigentlich mittrage. "Wir stellen jetzt keinen Blanko-Scheck aus", sagte Burgbacher. Die FDP, deren Stimmen im Bundesrat für eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig sind, will in der Ländervertretung dem Schuldenverbot nur zustimmen, wenn es nicht gelockert wird.

"Länder Bittsteller des Bundes"

Für die Linke sprach Bodo Ramelow von einem "Weg in den Wettbewerbsföderalismus", den seine Partei nicht mitgehen werde. Die Länder würden wegen ihrer hohen Schuldenlast zu Bittstellern des Bundes. Für die Grünen ist die Vereinbarung zur Schuldenbremse "nicht realitätstauglich". "Spätestens 2019 werden die Länder kommen und sagen, wir können die Ziele nicht erreichen", sagte Grünen- Fraktionschef Fritz Kuhn.

Nach der Aussprache gab es 40 Erklärungen zur Abstimmung. Bundestagspräsident Norbert Lammert begründete seine Ablehnung mit der Überfrachtung des Grundgesetzes mit Detailregelungen. "Deshalb lehne ich diese Verfassungsänderungen ab, die eine Fehlentwicklung im Umgang mit dem Rang und der Funktion des Grundgesetzes fortsetzen, die der Verfassungsgesetzgeber unbedingt vermeiden sollte", erklärte er. Die CDU-Abgeordnete Antje Tillmann widersprach dieser Auffassung. Der "Geist der Verfassung" - Gerechtigkeit, Solidarität und Chancengleichheit - werde mit den neuen Bestimmungen zur staatlichen Finanzverfassung nicht verletzt.

(APA)

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