Bei der Einführung von "Asyl auf Zeit" könnten feste und regelmäßige Einkünfte als Voraussetzung für die Nachholung der Familie festgeschrieben werden.
Das Innenministerium hat am Mittwoch seine Pläne für einen Familiennachzug von Asylberechtigten in Österreich präzisiert. Im Rahmen der geplanten Gesetzesänderung zum "Asyl auf Zeit" werde auch geprüft, ob als Zusatzvoraussetzung für den Familiennachzug "feste und regelmäßige Einkünfte" festgeschrieben werden, die (ohne Sozialleistungen) für den Lebensunterhalt der Familie ausreichen.
Weiters könnte ein Wohnraum vorgeschrieben werden, wie er "für vergleichbar große Familien in Österreich üblich" sei, teilte das Innenministerium mit. Als weitere Zusatzvoraussetzung wird eine Krankenversicherung für Asylberechtigte und Familienangehörige genannt.
Derzeit werde an einem Entwurf gearbeitet, der sicherstelle, "dass der europarechtlich mögliche Rahmen maximal ausgeschöpft wird. Jedenfalls gibt es hier noch europarechtlichen Spielraum", heißt es in der Stellungnahme des Innenministeriums.
(APA)