In der sogenannten Causa Brehmstraße liegt nun eine Anklage gegen den Lobbyisten und Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger vor. Interessant auch, wer nicht angeklagt wird: Karl-Heinz Grasser und der Immobilienmakler Ernst Plech.
Wien. Mit dem (auch von Kabarettisten ausgeschlachteten) Zitat „Wo woa mei' Leistung?“ schrieb der Lobbyist und Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger ein Stückchen Justizgeschichte. Die Ermittlungen in dem mutmaßlichen Korruptionsfall, auf den sich dieser Sager – er entstammt einer Telefonüberwachung – bezog, wurden zwar eingestellt (es ging um den Verkauf einer Telekom-Immobilie in der Wiener Nordbahnstraße), doch nun erwischte es Meischberger anderswo. Nämlich in Sachen Brehmstraße. Eine Untreue-Anklage liegt vor.
Unter dem Schlagwort „Brehmstraße“ firmiert die 2005 erfolgte Übersiedlung des Zollamtes Wien aus der Schnirchgasse in Wien-Landstraße in die Brehmstraße in Wien-Simmering. Diese Einmietung der (dem Finanzministerium unterstehenden) Zollbehörden in ein vom Baukonzern Porr errichtetes Gebäude soll – so der ursprüngliche Verdacht – durch eine Schmiergeldzahlung ermöglicht worden sein. Weiters hatten Ermittler vermutet: Eine halbe Million Euro könnte unter Mitwirkung des Grasser-Freundes Meischberger auf einem Konto des damaligen Finanzministers gelandet sein. Allein: Nichts von dem ließ sich beweisen.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legt diesen – jahrelang gehegten – Verdacht ad acta. Und hält fest: „Umfängliche“ Ermittlungen hätten „keine Anhaltspunkte dafür“ ergeben, „dass der damals zuständige Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser auf die [. . .] zugunsten des Standorts Brehmstraße erfolgte Entscheidungsfindung unsachlichen Einfluss genommen hat, oder, dass es in diesem Zusammenhang zu Zahlungen an Mag. Karl-Heinz Grasser oder Kommerzialrat Ernst Plech gekommen ist.“
Aus diesem Grund also wurde nun dieses Ermittlungsverfahren (andere Ermittlungsverfahren, bestes Beispiel: Buwog, laufen noch) sowohl gegen Grasser als auch gegen Plech eingestellt. Die Untersuchungen waren in Richtung Geschenkannahme bzw. Anstiftung dazu sowie in Richtung Untreue gelaufen. Der Immobilienmakler Plech hatte zu den Verdächtigen gezählt, weil auch er mittels Telefonüberwachung erfasst worden war. Dabei hatte er mit Meischberger über die Brehmstraße gesprochen. Aber auch für Plech gilt nun: „Aus strafrechtlicher Sicht war daher die Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Übersiedlung des Zollamtes Wien an den Standort Brehmstraße nicht zu beanstanden.“
Was bleibt nun zulasten von Meischberger übrig? Freilich wird auch das nun von der WKStA genauer erläutert. Zunächst muss aber ergänzt werden, dass außer Meischberger (die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung) auch zwei Ex-Vorstände der Immobilienentwicklungsgesellschaft UBM angeklagt sind. Diese Gesellschaft war 2005 als Porr-Tochter in Sachen Brehmstraße mit an Bord.
Die beiden Männer sollen zwischen Ende Mai und Mitte Juni 2005 „rechtsgrundlos“, wie es nun heißt, eine von Meischbergers Agentur „Zehnvierzig GmbH“ gestellte Rechnung über 600.000 Euro beglichen haben. Ihnen wird daher Untreue vorgeworfen. Es habe sich nämlich, so die Anklage, um eine Scheinrechnung gehandelt. Meischberger habe keine Leistung erbracht. Habe nur so getan als ob – indem er ein früheres Münchner Hotelprojekt herangezogen habe, „um dieser Zahlung den Anschein der Rechtmäßigkeit zu geben“.
Grassers „Schwiegermutter-Geld“
Wofür flossen dann die 600.000 Euro? Die WKStA weiß es einfach nicht. Bestechung? Hier wirkt die Anklagebehörde sehr defensiv: Hinweise darauf, dass mit dem Hotelprojekt eine Bestechung verschleiert werden sollte, „haben sich nicht erhärtet“.
Naturgemäß zufrieden zeigt sich Grasser-Anwalt Manfred Ainedter. Er spricht von „einem erster Etappensieg nach langen Jahren“. Grasser darf in der Tat – vorerst – aufatmen. Denn das ominöse Schwiegermutter-Geld, also die 500.000 Euro, die ihm seine Schwiegermutter zur Veranlagung überlassen habe, sollte laut ursprünglichem Ermittlerverdacht in Wirklichkeit aus dem Projekt Brehmstraße stammen. Doch auch dieser Vorwurf wurde nun fallen gelassen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.10.2015)