Die Anwälte der FPÖ haben beim Landesgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die FPS gestellt.
Die Auseinandersetzung zwischen der FPÖ und der Salzburger Abspaltung FPS rund um den früheren Langzeitobmann Karl Schnell ist um eine Facette reicher: Die Anwälte der FPÖ haben am Donnerstag beim Landesgericht Salzburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die FPS gestellt, weil diese ihre Geldstrafen und Prozesskosten nicht zahlt, informierte die FPÖ am Freitag.
Auslöser ist ein Rechtsstreit um die Bezeichnung "Freiheitliche" im Partei-Namen. Dies wurde der Schnell-Gruppierung mit einer einstweiligen Verfügung des Landesgerichts Salzburg vom 30. Juli 2015 untersagt. Da sich die FPS aber wiederholt nicht an diesen Beschluss gehalten habe, seien inzwischen vom Bezirksgericht Salzburg Geldstrafen in der Höhe von insgesamt 41.490 Euro zugunsten des Bundes, sowie fast 20.000 Euro Prozesskosten zugunsten der FPÖ verhängt worden, informierte FPÖ-Landesobmann Andreas Schöppl am Freitag in einer Aussendung. Die FPÖ forderte deshalb seinen Prozessgegner auf, endlich zu zahlen, was aber noch nicht erfolgte.
Die FPS hat nun laut Schöppl vor dem Bezirksgericht Salzburg am 23. September angegeben, dass sie lediglich über Kapitalmittel von nicht einmal 2.000 Euro verfüge. "Die FPS gesteht also selbst ein, zahlungsunfähig und überschuldet zu sein. Da somit die Voraussetzungen für eine Insolvenz vorliegen, hat die FPÖ beim Landesgericht Salzburg die Eröffnung des Konkursverfahrens beantragt", so Schöppl. Auf den Einwand, dass der Namensstreit noch gar nicht rechtskräftig beendet sei, sagte Schöppl, dass aber die Beschlüsse zu den Zahlungen rechtskräftig seien.
Schnell: "Es gibt keine Verurteilung"
Anders sieht dies Karl Schnell: "Es gibt keine Verurteilung. Einen Konkursantrag kann es erst geben, wenn es ein rechtskräftiges Urteil gibt. Darüber wird wohl der OGH entscheiden", so Schnell. "Wahrscheinlich hat die FPÖ kein Geld; und offenbar nichts anderes zu tun, als zu klagen. Alle drei Tage bekommen wir eine neue Klage, das ist schon kurios", so der FPS-Klubobmann, der laut eigenen Angaben den Konkursantrag noch nicht kennt.
FPS-Anwalt Peter Rosenthal sagte: "Da sieht man, mit welcher Gehässigkeit hier vorgegangen wird." Natürlich bleibe es jedermann freigestellt, einen Konkursantrag zu stellen, aber die Rechtslage sei noch nicht rechtskräftig. Er habe nach den einzelnen Zahlungsaufforderungen jeweils Anträge auf aufschiebende Wirkung gestellt. In einigen Fällen seien diese Anträge abgewiesen worden, da werde man auch zahlen müssen. Über andere Anträge sei aber noch nicht entschieden.
Schöppl sieht den Insolvenzantrag jedenfalls als Zwischenerfolg: "Somit scheint es wohl mit der FPS bald vorbei zu sein."
(APA)