Haushaltsrecht: Länderpakt setzt Schelling Grenzen

Eingeengt von den Wünschen der Länder: Finanzminister Schelling schickt „in den nächsten Tagen“ die fertige Verordnung für einheitliche Haushaltsregeln aus.
Eingeengt von den Wünschen der Länder: Finanzminister Schelling schickt „in den nächsten Tagen“ die fertige Verordnung für einheitliche Haushaltsregeln aus.(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Einheitliche Budgetregeln kommen ab 2019. Nach der Einigung mit dem Bund erlässt der Finanzminister zwar eine Verordnung, aber die Länder können jedes Diktat abwehren.

Wien. Das Ganze klingt so sperrig, dass die meisten Bürger abgeschreckt werden. Aber hinter der Neugestaltung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) steckt ein veritabler Machtkampf um Einfluss in der Republik und die Frage, inwieweit der Finanzminister das Sagen hat. Nach jahrelangem Hin und Her um einheitliche, transparente Haushaltsregeln für alle Gebietskörperschaften, gibt es jetzt eine Entscheidung. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) wird, wie der „Presse“ in seinem Ressort angekündigt wurde, die Verordnung mit den Kernvorschriften „in den nächsten Tagen“ erlassen. Gegen den Willen der Bundesländer geht jedoch nichts: Sie haben sich auf die Einführung der einheitlichen Budgetregeln mittels 15-a-Vereinbarung ab 2019 geeinigt. Im Alleingang kann der Finanzminister somit nichts ändern.

Vorgangsweise: Übereinstimmung zwischen Bund und Ländern über diese Vorgangsweise wurde am vergangenen Freitag erzielt, am Montag wurde das Ergebnis vom Sprecher der Länder, Niederösterreichs Vizelandeshauptmann Wolfgang Sobotka (ÖVP) mit Burgenlands Finanzlandesrat Helmut Bieler (SPÖ) verkündet. Die Lösung bringe, wie Sobotka betonte, einen „klaren Fortschritt“ gegenüber bisher mit einheitlichen Haushaltsregeln zur besseren Vergleichbarkeit. Auf Bundesebene gelten diese seit 2013 nach einem Beschluss aus 2009. Der Haken: Dem Finanzminister sind Grenzen gesetzt, weil eine 15-a-Vereinbarung anders als eine Verordnung eines Ministers nur mit Sanktus der einzelnen Länder wieder geändert werden kann.

Verordnung: Im Finanzministerium war man am Montag dennoch zufrieden: „Entscheidend ist, dass es nach 41 Jahren transparente Regeln gibt.“ Die neue Verordnung schreibt die Eckpfeiler der einheitlichen Regeln fest. Dazu zählt etwa, was künftig als Vermögen bewertet und berücksichtigt werden muss.

15-a-Vereinbarung: Mit ihrer Abmachung, die formal bei der nächsten Tagung der Finanzreferenten am 20. Oktober beschlossen wird, verpflichten sich die Länder, die einheitlichen Regeln umzusetzen. Eine Änderung der Finanzverfassung im Parlament ist hingegen nicht vorgesehen. Diese wäre etwa notwendig, um auch eine einheitliche mittelfristige Finanzplanung oder Haftungsobergrenzen zu verankern. Der bei der Pressekonferenz der Ländervertreter unter den Zuhörern anwesende Finanzrechtler Werner Doralt, für den die Novellierung der Finanzverfassung notwendig gewesen wäre, machte sofort seinem Ärger Luft: „Sie höhlen in Wahrheit die Kompetenzen des Finanzministers und des Rechnunghofes aus.“ Mittels Gutachten sei festgestellt worden, der Länderweg sei „der richtige“, konterte Sobotka. Er schmetterte Doralt entgegen, dieser sei ein „Zentralist“. Der Finanzexperte befürchtet hingegen, dass es wieder 40 Jahre bis zu einer Änderung dauern werde.

Gemeinden: Für Kommunen ab 10.000 Einwohnern gelten die einheitlichen Haushaltsregeln wie für die Länder ab 2019, für kleinere Gemeinden gibt es eine Übergangsfrist bis 2020.

Betriebe: Künftig müssen auch Unternehmen im Einflussbereich von Ländern oder Gemeinden in die Neufeststellung der Vermögenslage einbezogen werden, ebenso etwa Gemeindebauten. Im Finanzministerium gilt das als wesentlicher Fortschritt. Dagegen hat es vor allem von Wien Widerstände gegeben.

Rechnungshof: Im Kontrollorgan hieß es am Montag auf Anfrage der „Presse“ zur Neuregelung: „Für uns ist das absolut okay.“ Wichtig sei, dass künftig nach einheitlichen Regeln budgetiert werde.

Rechnungshofpräsident Josef Moser hat bisher allerdings kein Hehl daraus gemacht, dass er eine Verordnungslösung befürwortet. Moser wurde wegen seiner Einwände von Sobotka scharf angegriffen: Die Länder ließen sich durch die „politischen Spielchen“ des ehemaligen Sekretärs von Jörg Haider nicht behindern.

Auf einen Blick

Einheitliche Haushaltsregeln. Ab 2019 soll es für Länder und Gemeinden (vorerst ab 10.000 Einwohnern) bundesweit einheitliche Budgetregeln geben. Die Bundesländer haben sich mit Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) nach mehr als 40-jähriger Diskussion über eine entsprechende Regelung geeinigt. Die Umsetzung wird mit 15a-Vereinbarung der Länder sichergestellt, die Finanzverfassung wird nicht geändert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.10.2015)

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