Theoretisch hat ein Bezirksvorsteher wenige Rechte. Er darf repräsentieren – und den Bürgermeister unterstützen.
Wien. Offiziell dürfen Wiener Bezirksvorsteher, die brutto 10.042 Euro im Monat verdienen, nicht allzu viel. Laut Stadtverfassung hat der Bezirksvorsteher Mitwirkungs-, Anhörungs- und Informationsrechte gegenüber der Stadtregierung. So sind unter den Mitwirkungsrechten in der Stadtverfassung angeführt: „Unterstützung des Bürgermeisters in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, soweit sie den Bezirk betreffen“ oder „Repräsentation des Bezirkes bei offiziellen Anlässen“.
Offiziell. Aber laut Realverfassung hängt der Einfluss eines Bezirksvorstehers auch davon ab, wie viel öffentlichen Druck er aufbauen kann. Oder sie: Beispiel Ursula Stenzel, die als Bezirkschefin des Ersten (dort wurde sie nach ihrem Wechsel zur FPÖ am Sonntag abgewählt) keinen Konflikt mit der Stadt ausgelassen hat.
In ihrer budgetären Verantwortung liegen unter anderem Kindergärten und Schulen, Straßen (öffentliche Beleuchtung und Verkehrsmaßnahmen, aber auch Reinigung), Grünanlagen und Kinderspielplätze, Seniorentreffs, Märkte, Musikschulen, Familienbäder, Kanalbauten. Im Gegensatz zu seinem Stellvertreter darf der Bezirksvorstehers selbst keinen anderen Beruf ausüben.
De facto ist der Bezirksvorsteher vor allem damit beschäftigt, den Bezirk zu erhalten. Die Sanierung von Schulen, Errichtung von Parks oder Kinderspielplätzen fallen etwa in die Aufgaben eines Bezirks. Der Bezirksvorsteher hat zwar ein Bezirksbudget zur Verfügung. Der Großteil davon ist jedoch für Fixkosten reserviert, wie zum Beispiel die Erhaltung der Schulen. Zu den inoffiziellen Aufgaben eines Bezirksvorstehers gehört es deshalb auch, von der Stadt mehr Budget, aber auch mehr Kompetenzen zu fordern.
Der Streit um das Parkpickerl
Auch wenn die Macht eines Bezirksvorstehers laut Stadtverfassung beschränkt ist, ist dessen Meinung auch für die Stadt nicht ganz unerheblich. Immerhin kommt es bei der Bevölkerung nicht gut an, wenn die Stadt über den Bezirksvorsteher hinweg Entscheidungen trifft. Zuletzt war das etwa bei der Ausweitung des Parkpickerls der Fall, bei der sich die Bezirkschefs des 13., 18. und 19. Bezirks dagegenstellten. Gelöst wurde das mit einer Volksbefragung im Jahr 2013. Aktuell könnte das Thema nun wieder eine wichtige Frage bei der neuen Bezirksvorstehung in Währing sein. (ks/red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.10.2015)