Sperrminorität, etc.: Die neuen Rechte der FPÖ im Landtag

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache nach seiner Stimmabgabe am Sonntag
FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache nach seiner Stimmabgabe am SonntagAPA/GEORG HOCHMUTH
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Mit mehr als einem Drittel der Mandate hat die FPÖ im Wiener Landtag nun eine Sperrminorität. Außerdem kann sie in manchen Fällen VfGH und Bundesrechnungshof anrufen.

Mit ihren 34 Mandaten ist die FPÖ nun mit deutlich stärkeren Oppositionsrechten ausgestattet. In der Vergangenheit mussten sich die Freiheitlichen noch - meist vergeblich - Unterstützer aus anderen Fraktionen suchen. Künftig können sie selbst einen Untersuchungsausschuss im Landtag oder eine Kommission im Gemeinderat beantragen sowie Verfassungsgerichtshof und Bundesrechnungshof anrufen.

Mehr als ein Drittel der insgesamt 100 Mandate sind nun blau besetzt: Das bedeutet, dass die FPÖ nun nicht nur einen Vizebürgermeister - allerdings ohne Ressort - stellt, sondern laut Stadtverfassung auch einige Rechte erhält. Mit den Unterschriften von 30 Mandataren kann etwa ein Untersuchungsausschuss im Landtag bzw. eine Untersuchungskommission im Gemeinderat beantragt werden. Dieser muss einen "aktuellen Missstand" untersuchen. Dabei darf jeder Abgeordnete pro Wahlperiode nur zwei Anträge unterstützen - gezählt werden sowohl jene im Landtag als auch jene im Gemeinderat. Wird die Kommission nicht eingesetzt, zählt die Unterstützung nicht.

Prüfung eines Landesgesetzes durch VfGH

Zudem steht einem Drittel der Mitglieder des Landtages das Recht zu, beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Prüfung eines Landesgesetzes wegen Verfassungswidrigkeit zu stellen. Auch der Bundesrechnungshof (RH) kann künftig von den Freiheitlichen angerufen werden: 33 Mandatare können die Prüfung einer Gemeindematerie durch den RH verlangen. Allerdings: Jedes Gemeinderatsmitglied darf pro Kalenderjahr nicht mehr als zwei solche Verlangen unterstützen. Solange der RH aufgrund eines solchen Antrages dem Gemeinderat noch keinen Bericht erstattet hat, darf kein weiterer Antrag gestellt werden.

Sperrminorität

34 Mandate bedeuten auch, dass die FPÖ die Sperrminorität im Wiener Landtag erreicht hat. Diese wird tragend, wenn Gesetzesbeschlüsse eine Zwei-Drittel-Mehrheit brauchen. In Wien sind das vor allem jene Verfassungsgesetze, die Wien als Land betreffen, wie es in der Magistratsdirektion der Stadt hieß. Gesetze, die Gemeindematerie regeln, verlangen dagegen meist nur eine einfache Mehrheit. Die Zwei-Drittel-Mehrheit könne jedoch auch bei anderen Einzelgesetzen notwendig sein, etwa wenn es um weisungsfreie Organe oder - in manchen Fällen - Vereinbarungen mit dem Bund (15a-Vereinbarungen) gehe. Diese können künftig nur mit Zustimmung der FPÖ beschlossen werden.

(APA)

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