Mordprozess: Gutachter-Schwenk sorgt für Wirbel

Archivbild: Großeinsatz im April 2014
Archivbild: Großeinsatz im April 2014 (c) APA/ROBERT TOBER (ROBERT TOBER)
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Das Verfahren um den Tod einer 23-jährigen Oxford-Absolventin, die bei einer Brandstiftung starb, heizt die Debatte um psychiatrische Gerichtsgutachten an.

Wo bleiben die einheitlichen Qualitätsstandards, an denen sich die von den Gerichten bestellten psychiatrischen Gutachter orientieren (müssen)? Diese Frage wird von Strafverteidigern gerne gestellt. Auch das Problem der „Fließband-Gutachter“ – zuletzt fiel ein Salzburger Psychiater auf, der 250 Expertisen pro Jahr erstellt – ist nach wie vor virulent. Und nun wird diese Debatte (im Mai musste das Justizressort eine entsprechende Neos-Anfrage beantworten) durch das Verfahren um eine tödliche Explosion in Wien neu angeheizt.
Kurz zu den Eckdaten: Am 16. April 2014 kam es in einem mehrstöckigen Wohnhaus am Hohen Markt zu der Explosion: Die von dem Mietnomanden Werner C. (46, gegen ihn hatte es bereits in Dutzende Exekutionsverfahren gegeben) angemietete Wohnung brannte aus, Wände stürzten ein, die Nachbarin, eine 23-jährige Oxford-Absolventin, kam unter den Trümmern ums Leben. C. (Verteidigung: Ernst Schillhammer) soll laut Anklage Benzin verschüttet und angezündet haben. Er bestreitet die Tat.
Am Dienstag hatte, wie berichtet, der gerichtlich beauftragte Gutachter Wolfgang Soukop, Leiter eines Wiener Instituts für Forensische Neuropsychiatrie, empfohlen, den Angeklagten, sollte dieser verurteilt werden, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen. Zuvor aber hatte der Gutachter die Gefährlichkeit des Angeklagten noch als deutlich geringer eingestuft. Von einer empfohlenen Einweisung war weder im ursprünglichen noch im schriftlichen Ergänzungsgutachten explizit die Rede. Letzteres ist mit 13. Oktober datiert.

Richterin sieht Widersprüche

„Diese Meinungsänderung war im Sinne der Sicherheit“, erklärt Soukop nun auf Befragen der „Presse“. Gemäß einem ursprünglich angewendeten Prognosemanuale habe C. viel weniger gefährlich abgeschnitten. Jedoch: „Das postdeliktische Verhalten, wie etwa die mangelnde Empathie des Angeklagten, war für mich wichtig.“  Letzteres habe er nicht richtig einschätzen können, da er unter anderem die Protokolle der Verhandlung, also die Aussagen von C. vor Gericht, nicht zur Verfügung gehabt habe. Diese habe er erst von der Opfervertretung - "aber mit Wissen des Gerichts" - bekommen.

Zur Erklärung: Bevor Soukop als Gutachter direkt in der Verhandlung saß, hatte es schon drei andere Verhandlungstermine gegeben. Dabei war Soukop nicht anwesend gewesen. Dies, nämlich die Ladung des Gutachters für den Tag, an dem er sein Gutachten erörtern soll, ist aber in der gerichtlichen Praxis durchaus üblich.

Richterin Martina Krainz hatte jedenfalls schon am Dienstag unauflösbare Widersprüche im Gutachten gesehen. Am Donnerstag folgte quasi Teil 2 des Gutachters-Wirbels: Sie bestellte einen neuen Gutachter, den Grazer Psychiater Peter Hofmann. Dieser soll nun klären, ob C. tatsächlich so gefährlich ist, dass er in die geschlossene Psychiatrie muss. Zum Vergleich: Soukop sieht dies "im Sinne der öffentlichen Sicherheit" als notwendig an, wie er der "Presse" versichert.

Schwenk, obwohl Material lange vorlag

Seinen Schwenk begründete Soukop nun etwa mit dem Vorliegen eines Drohbriefs des Angeklagten an den Besitzer des Hauses. Darin schreibt C. nach der Explosion (und zwar namentlich gezeichnet!): "Tja, nun viel Spaß, ich lass mich von überheblichen Dilettanten nicht verarschen. Du hast erstens den Falschen und zweitens den falschen Zeitpunkt erwischt. Ich hab Dich auf den Monitor gesetzt. Beim nächsten Mal krachts." Auch Aussagen der Ex-Frau von C. (sie berichtete vom "totalen Auszucken" des Mannes) waren für die Gutachtensänderung maßgeblich.

Beides ist aber seit Monaten Teil des Gerichtsakts. Also keineswegs neu. Auch auf einen Polizeibericht von Anfang Mai dieses Jahres, in dem C. als „Mietnomade“ und „offenbar gespaltene Persönlichkeit“ bezeichnet wird, ging der Gutachter in seiner schriftlichen Expertise bis zu dem Meinungsschwenk nicht ein. Letzteres hatte am Donnerstag die Austria Presse Agentur gemeldet.

Wie soll es nun weitergehen? Zunächst musste der Prozess vertagt werden. Am 1. Dezember wird er fortgesetzt. Dann soll der neue Gutachter seine Ausführungen machen. Eines steht aber jetzt schon fest: Jene Teile der Anwaltschaft, die immer wieder Kritik an der Qualität und dem Zustandekommen von psychiatrischen Gutachten üben, werden nach diesen Entwicklungen wohl noch lauter und noch vehementer Änderungen fordern.   

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