Weitere zwei Milliarden Euro für die Hypo?

Kärnten. Die Verhandlungen mit den Gläubigern laufen. Doch für einen Vergleich bräuchte es auch die Zustimmung der freiheitlichen Partei. Die will aber den Kärntner Zukunftsfonds nicht opfern.

Wien/Klagenfurt. Während die Verhandlungen des Landes Kärnten mit den Hypo-Gläubigern über einen Aufkauf der Anleihen laufen, hat das Parlament am Donnerstag dafür den rechtlichen Rahmen geschaffen. Ob diese Lösung auch verfassungsrechtlich halten wird, ist zwar umstritten (siehe Artikel oben). Vorerst scheint das Risiko für Kärnten aber beseitigt zu sein. Vorausgesetzt, es gelingt, genügend Gläubiger zum Verkauf ihrer Anleihen zu bewegen. Viele andere Fragen sind aber weiterhin offen.

Entscheidend ist natürlich, wie teuer der Rückkauf der Anleihen tatsächlich wird. Auf dem Markt werden sie derzeit mit 69 Prozent des ursprünglichen Wertes gehandelt. Wenn das letztlich der Kaufpreis wird, müssten rund sieben Mrd. Euro aufgewandt werden – und das ist mit der derzeit geplanten Finanzierung nicht möglich. Diese besteht nämlich aus der Verwertung der Heta-Assets sowie rund 800 Mio. Euro, die Kärnten aus seinen Vermögenswerten, vor allem dem Zukunftsfonds, einbringen soll.

Da aus der Heta wohl nicht mehr als vier bis fünf Mrd. Euro zu erlösen sind, bliebe eine Lücke von ein bis zwei Mrd. Wer für die aufkommt? Zunächst einmal bezahlt eine eigens dafür gegründete Gesellschaft die Gläubiger, gespeist aus Krediten, die das Land Kärnten beim Bund aufnimmt. Das Risiko, dass die Erlöse aus der Heta nicht so hoch ausfallen werden wie derzeit prognostiziert, liegt also vorerst beim Land, letztlich aber beim Bund, der ja in Kärnten wenig holen kann, wenn alle Vermögenswerte verkauft sind.

Widerstand bei Kelag-Verkauf

Aber auch die Finanzierung des Anteils, den das Land einbringen soll, steht noch auf wackeligen Beinen. Im Wesentlichen besitzt das Land den Zukunftsfonds und Anteile am Energieversorger Kelag. Gegen die Abgabe der Kelag wehrt sich die Landespolitik mit Händen und Füßen und argumentiert formaljuristisch: Laut Verfassung muss die Mehrheit der Kelag im Besitz der öffentlichen Hand bleiben. Realpolitisch wird sich dieser Standpunkt wohl nicht halten lassen: Auch die Verfassung lässt sich ändern. Zudem wäre ein Käufer, der ebenfalls mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand ist – etwa der Verbund – verfassungskonform. Außerdem besitzt die Kärntner Energieholding nicht nur die Kelag, sondern auch Anteile an Wasserkraftwerken des Verbunds.

Bleibt der Zukunftsfonds, der einst aus dem Verkauf der Hypo an die BayernLB gespeist wurde und immer noch mit 500 Mio. Euro dotiert ist. Auch da hat sich die rot-grün-schwarze Dreierkoalition lang gewehrt und ist jetzt doch bereit, das Geld herzugeben. Aber auch da ist die Sache nicht so einfach: Der Zukunftsfonds kann nur mit einem einstimmigen Beschluss der Landesregierung aufgelöst werden. Sprich: Auch die Opposition, die in Kärnten nach dem Proporzsystem immer noch in der Regierung sitzt, müsste mitstimmen. Die Kärntner FPÖ denkt aber nicht daran, da mitzumachen. „Meine Zustimmung gibt es derzeit nicht“, sagt der freiheitliche Landesrat, Christian Ragger, zur „Presse“. Für eine Lösung des Haftungsproblems müssen also nicht nur die Gläubiger überzeugt werden, sondern auch die FPÖ.

FPÖ will zum VfGH gehen

Die würde die Haftungen am liebsten über eine Klage beim Verfassungsgerichtshof loswerden: Der Linzer Jurist Bruno Binder – er ist auch Verfahrensanwalt im Hypo-U-Ausschuss im Parlament – hat in einem Gutachten festgestellt, dass der Beschluss des Kärntner Landtags aus dem Jahr 1990, in dem erstmals die Haftungen beschlossen wurden, verfassungswidrig sei. Die Kärntner Landesregierung will derzeit nicht vor den VfGH ziehen, Ragger aber schon. Das geht, wenn zwölf Landtagsabgeordnete einen entsprechenden Antrag einbringen. Ragger bräuchte dafür die Abgeordneten von BZÖ und Team Stronach. „Ich glaube, das wird gelingen“, so der Kärntner FPÖ-Chef.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.10.2015)

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